Corona-News
Auswirkungen des Lockdowns auf die Stadtverwaltung Heiligenhaus

Foto: Stadt Heiligenhaus

Die getroffenen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Sonntag zum erweiterten Lockdown und damit einhergehend der weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens sind zwischenzeitlich in eine überarbeitete Fassung der Coronaschutz-Verordnung, die ab dem 16. Dezember gültig ist, eingeflossen.
Vor diesem Hintergrund hat heute der Krisenstab der Stadt Heiligenhaus unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Beck getagt und intensiv die nunmehr zu ergreifenden Maßnahmen bezogen auf die Stadt Heiligenhaus beraten. Nachfolgende Punkte wurden besprochen:

Rathaus Heiligenhaus:

Analog zum ersten Lockdown im März diesen Jahres wird das Rathaus ab Donnerstag, 17. Dezember, bis zunächst zum 10. Januar für den unkontrollierten Zugang durch Bürger geschlossen. Bereits verbindlich vereinbarte Termine, z. B. im Bürgerbüro behalten Bestand. Zur Erledigung von unaufschiebbaren, zwingend notwendigen Angelegenheiten können entsprechende Termine mit dem jeweiligen Ansprechpartner (vgl. www.heiligenhaus.de) direkt oder über die geschaltete Telefon-Hotline 02056 13-0 vereinbart werden. Die Hotline, die personell wieder entsprechend aufgestockt wurde, steht Ihnen zudem für Auskünfte wieder zur Verfügung.
Die planmäßige Schließung des Rathauses zwischen den Feiertagen, d.h. vom 28. Dezember bis 2. Januar, wird aufrecht gehalten. Da das Bürgerbüro an den genannten Tagen somit ebenfalls nicht besetzt ist, wird für die Beurkundung von Sterbefällen ein Notdienst eingerichtet. Ebenfalls wird es Not- bzw. Bereitschaftsdienste im Bereich des Ordnungsamtes sowie der Technischen Betriebe geben. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst sind ebenfalls selbstverständlich von den Betriebsferien ausgenommen.

Musikschule Heiligenhaus:

Aufgrund des Lockdowns wird die Musikschule ab dem 16. Dezember den Präsenz-Unterricht erneut auf das bewährte E-Learning umstellen. Die Lehrer nehmen Kontakt zu ihren Schülern auf. Während der unterrichtsfreien Tage vor und nach den Weihnachtsferien wird der Unterricht von der Musikschule online durchgeführt.

Bücherei Heiligenhaus:

Die Stadtbücherei Heiligenhaus ist ebenfalls ab dem 16. Dezember, zunächst bis zum 10. Januar, geschlossen. Der Zugriff auf die Onlineportale Onleihe und Bibnet-Press ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Vom 16. bis 18. Dezember und vom 5.- bis 8. Januar ist das Team der Stadtbücherei für individuelle Fragen telefonisch (02056/60024) und per Mail (buecherei@heiligenhaus.de) zu erreichen, dazwischen sind Betriebsferien. Neue Mahngebühren fallen während der Schließung nicht an. Fällig werdende Medien werden automatisch verlängert.

Stadtwerke Heiligenhaus:

Sowohl der Unternehmenssitz der Stadtwerke an der Abtskücher Straße, als auch der Service-Point im Pavillion auf dem Rathausplatz werden ab dem 16. Dezember (ebenfalls zunächst bis zum 10. Januar) für den Publikumsverkehr nicht zur Verfügung stehen. Für Anliegen und Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke unter Tel. 02056/590-0 zur Verfügung. Weitergehende Informationen gibt es auch unter www.stadtwerke-heiligenhaus.de. Auch das von den Stadtwerken betriebene Heljensbad muss leider weiterhin geschlossen bleiben.

Grünannahmestelle:

Von den Schließungsmaßnahmen ist erneut auch die Grünannahmestelle an der Friedhofsallee betroffen (17. Dezember bis zunächst 10. Januar). Im Hinblick auf die Entsorgung der Weihnachtsbäume im neuen Jahr wird diese, wie in den Vorjahren auch, durch den Dienstleister Awista erfolgen. Die entsprechenden Abholtermine finden sich ab der nächsten Woche im Abfallkalender 2021 oder online unter www.heiligenhaus.de.

Weiterer wesentlicher Beratungspunkt in der heutigen Lagebesprechung war zudem die Umsetzung des Böllerverbots. Grundsätzlich sieht die Neufassung der Coronaschutz-Verordnung ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik vor. Dennoch muss davon ausgegangen werden, das Restbestände aus dem Vorjahr möglicherweise zum Einsatz kommen.
Entsprechend der vorgesehenen Regelungsermächtigung wird die Stadt Heiligenhaus daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die ganz konkret auf bestimmten öffentlichen Plätzen und Grünanlagen ein Feuerwerksverbot vorsieht. "In enger Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde und durch die erneute Unterstützung durch den THW-Ortsverband, wird die Einhaltung sowohl des Böllerverbots als auch der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und der Kontaktbeschränkungen engmaschig kontrolliert", weist Bürgermeister Michael Beck auf die erneut anstehenden Arbeiten für den Ordnungsbereich hin.
Mit Blick auf die weiterhin noch recht hohen Infiziertenzahlen sowohl im Kreis Mettmann als auch in Heiligenhaus appelliert Beck abermals an die gegenseitige Rücksichtnahme in den nächsten Wochen. "Bitte seien Sie trotz der langen Zeit der Einschränkungen auch während der anstehenden Feiertage achtsam mit sich und ihren Nächsten und halten die inzwischen gut eingespielten AHA-L-Regeln sowie die gerade beschlossenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung ein."

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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