Wurde der Miet-BMW gestohlen?

Einen neuen Termin musste das Hattinger Amtsgericht für einen Fall der Unterschlagung finden. Hat der Angeklagte tatsächlich einen BMW nicht zurückgegeben?

Diese Frage konnte in der Hauptverhandlung nicht geklärt werden und das lag nicht zuletzt daran, dass die beiden Zeugen nicht erschienen waren. Außerdem lag ein nachweis dem Gericht nicht in deutscher Sprache.
Zur Sache selbst: Unstrittig ist, dass der 1971 geborene Angeklagte im August 2010 einen BMW angemietet hat. Zunächst nur für eine Woche, dann will er mündlich verlängert haben.
Mit dem Auto reiste er im September 2010 zu seiner Familie nach Serbien. In Bosnien-Herzegowina bekam er schwere gesundheitliche Probleme, musste in ein Krankenhaus und erlitt dort einen weiteren Schlaganfall. Als er das Krankenhaus verlassen konnte, stellte der Man fest, dass das Mietauto gestohlen war. Er meldete dies der dortigen Polizei und will auch die vermietende Firma davon in Kenntnis gesetzt haben. Weil die gesundheitlichen Probleme andauerten und der Angeklagte auch noch Hirnblutungen erlitt, blieb er über ein Jahr bei seiner Familie und kehrte erst im Februar 2012 nach Deutschland zurück, nicht zuletzt auch deshalb, um sich hier weiter behandeln zu lassen.
Das Fahrzeug tauchte übrigens später in Holland wieder auf. Es hatte einen Strafzettel bekommen.
Medizinische Aussagen liegen dem Gericht vor, auch die Anzeige des Diebstahls, allerdings nur in der Landessprache. Die Zeugen, gegen die ein Ordnungsgeld verhängt wurde, fehlten unentschuldigt und werden zu einem neuen Termin von der Polizei vorgeführt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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