Geldstrafe nach Randale im Grill

In einem Sprockhöveler Grillrestaurant flogen nicht nur die verbalen Fetzen, sondern auch Mülleimer und Stühle. Dafür wurden zwei Angeklagte, Vater und Sohn, vom Hattinger Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt.
Doch vor der versuchten Nötigung und der Sachbeschädigung gab es schon eine Vorgeschichte. Der jüngere Angeklagte hatte in der Disco eine junge Frau kennengelernt und von dieser eine Handynummer erhalten. Als er dort anrief, hatte er einen Mann am Telefon, der von dem Anruf nicht gerade begeistert war. Im Verlaufe der Hauptverhandlung stellte es sich heraus, dass es sich dabei um den Mann aus dem Grillrestaurant handelte.
Jedenfalls kam es schon vom Vorfeld des Tattages zu Drohungen. Am Tattag selbst war der Angeklagte mit seinem ebenfalls mitangeklagten Vater in Niedersprockhövel unterwegs auf einer Zechtour. Beide hatten bereits Alkohol konsumiert – eine spätere Blutprobe ergab Werte zwischen 1,3 und 1,7 Promille.
Bei dem Gang über die Sprockhöveler Hauptstraße lief der Sohn plötzlich in das gut besuchte Grillrestaurant und rastete völlig aus. Nach verbalen Schimpfworten schmiss er zunächst einen Plastikmülleimer um, dessen Inhalt sich in den Laden ergoss. Dann fegte er einige Flyer von der Theke. Er warf einen Stuhl um und später flog auch der draußen stehende Mülleimer in die Räume.
Sein Vater war zunächst draußen, kam aber später auch rein und beteiligte sich an der Sachbeschädigung.
Die Plastiksachen gingen teilweise zu Bruch, doch insgesamt blieb der Sachschaden gering. Die beiden Männer zogen irgendwann wieder ab, die Polizei erwischte sie noch am Tattag in Sprockhövel.
Während die Staatsanwaltschaft für Geldstrafen plädierte – der Vater hatte bisher keine Vorstrafen, beim Sohn gab es nur zwei Einträge aus Jugendzeiten – sahen die Rechtsanwälte der Verteidigung hier Spielraum. Für den Vater wurde Freispruch gefordert – er habe nur mit Hilfe seines Beschützerinstinktes den Sohn aus dem Grillrestaurant herausholen wollen. Für den Sohn wurde eine Geldbuße gefordert. Beide Angeklagten hatten sich vor Gericht geständig gezeigt und sich auch entschuldigt.
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp milderte zwar die Summe der von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe ab, blieb aber doch bei einer empfindlichen Strafe. Der Sohn wurde zu 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, der Vater muss zwanzig Tagessätze zu je 30 Euro bezahlen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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