Städtischer Liegenschaften für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen
Ausschreibung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen in Hamminkeln

(Symbolfoto): Die Stadt Hamminkeln verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt einige Dachflächen städtischer Liegenschaften für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen. | Foto: LK-Archiv
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Die Stadt Hamminkeln verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt einige Dachflächen städtischer Liegenschaften für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen.

Die Dachflächen folgender Liegenschaften stehen zur Verfügung:

  • Abwasserbetriebspunkt, Liederner Straße
  • Abwasserbetriebspunkt, Zum Tollberg
  • Feuerwehr Wertherbruch, Schulstraße
  • Turnhalle der Grundschule Ringenberg, Wolfsdeich

Genauere Informationen zum Standort und zur Größe der Dachfläche können Interessierte der Internetseite der Stadt Hamminkeln entnehmen. Hier befinden sich entsprechende Lagepläne.
Ein Interesse an allen vorhandenen Dachflächen ist dabei nicht notwendig. Es ist auch möglich, das Interesse auf vereinzelte Liegenschaften zu beschränken.

Rechte und Pflichten

Nachfolgend sind einige Grundsätze zu den Rechten und Pflichten des Betreibers und der Eigentümerin (Stadt Hamminkeln) aufgelistet.

Die Eigentümerin gestattet dem Betreiber auf seine Kosten die Installation und den Betrieb der Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach des entsprechenden Gebäudes, die Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen sowie die Installation der erforderlichen Schalt- und Messanlagen.

Die notwendigen Kosten des Anschlusses der Anlagen an den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des Netzes trägt der Anlagenbetreiber.

Außerdem wird ein jährliches Nutzungsentgelt des Betreibers an die Eigentümerin fällig. Die entstehenden Kosten für Projektierung, Installation, Bau, Wartung, Betrieb und Reparaturmaßnahmen trägt ebenfalls der Betreiber. Der Eigentümerin dürfen keinerlei Kosten entstehen.

Vor Ausführung der Maßnahmen

Der Betreiber hat vor Ausführung der Maßnahmen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten die Statik der jeweiligen Gebäude, insbesondere der Dachkonstruktion, auf die jeweils künftige Belastung durch die PV-Anlagen fachgerecht von einem dafür zugelassenen Büro prüfen zu lassen. Entsprechende Nachweise hierzu sind vor Beginn baulicher Maßnahmen jeweils in 1-facher Ausfertigung der Eigentümerin vorzulegen.

Außerdem wird zwischen dem Betreiber und der Eigentümerin ein Strompreis vereinbart, zudem die Eigentümerin den von ihr benötigten Strom für die unmittelbare Verbrauchsstelle durch die Anlage bezieht.

Weitere vertragliche Rahmenbedingungen können Interessierte den Musterverträgen entnehmen, die ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Hamminkeln veröffentlicht wurden.

Bei Interesse

Bei Interesse an einer Nutzung städtischer Dachflächen zur Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen senden Interessierte bitte folgende Informationen:

  • Angaben zum Vertragspartner
  • Liste der Objekte, für die ein Interesse der Installation besteht
  • Nutzungsentgelt pro Quadratmeter Dachfläche
  • Strompreis kwh (inkl. aller öffentlichen Abgaben und Umlagen)
  • falls vorhanden: Referenzen von vorhandenen Projekten im Bereich Photovoltaikanlagen

bis zum 22. April 2020 an die Stadt Hamminkeln, z. Hd. Frau Bohmert, Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln.

Kriterien und Vertragsverhandlungen

Kriterien zur Differenzierung und Bewertung der Interessenten sind sowohl das Nutzungsentgelt, als auch der Strompreis.

Die Vertragsverhandlungen werden im Anschluss an die Auswertungen mit dem wirtschaftlichsten Anbieter aufgenommen.

Nicht berücksichtigte Anbieter werden entsprechend informiert.

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner für technische Rückfragen steht Herr van der Linde (Michael.vanderLinde@hamminkeln.de / 02852-88 266) und für Vertragsinhalte Frau Bohmert (bianca.bohmert@hamminkeln.de/02852-88 242) zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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