Einbruch im Kindergarten
Besonders schwerer Fall des Diebstahl § 243 StGB
Ein mutmaßlicher Straftäter mit gering ausgeprägter Sozialkompetenz ist in einen Kindergarten in Brünen eingebrochen.
Er/Sie/Es hat dabei eine neue, hochwertige Sicherheitstür ganz erheblich beschädigt, drei Laptops und ein Netbook mit Bildern sowie eine kleine Menge Bargeld gestohlen.
Beim Durchwühlen nach Beute hat es/sie/er das Büro der Leitung durcheinandergebracht, einen Büroschrank mit Gewalt aufgebrochen und die erste Mitarbeiterin am frühen Morgen mit diesem Anblick in Angst und Schrecken versetzt. Die anwesende Polizei war für die Kinder auch etwas Besonderes.
Der Vermieter -die Stadt Hamminkeln- und damit wir Steuerzahler wurden geschädigt; denn eine gerade neue Tür hat einen erheblichen Schaden durch den Einsatz von Einbruchwerkzeug (Schraubenzieher, Stemmeisen o ä).
Das muss repariert und ersetzt werden, kostet Personalstunden und Sachaufwand in einer Größenordnung zwischen 800 bis 2.000 €.
Der Kindergarten hat drei funktionierende Laptops und ein Netbook verloren (Wiederbeschaffungskosten ca. 1.800 €; -abwarten, wie viel die Versicherung erstattet) und alle Daten und Bilder, die darauf gespeichert waren und die nicht alle aktuell gesichert werden konnten.
Einbruch und Diebstahl gehören nicht mehr zu den Straftaten, die eine hohe Aufmerksamkeit im allgemeinen Bewusstsein erzeugen. Der aktuelle Fall und sein materieller Schaden sind wenig bedeutend.
Angesichts anderer dramatischerer Ereignisse ist es für viele Menschen eine Begebenheit, die am Rande registriert wird.
Nur Geschädigte müssen erleben und verarbeiten, was ihnen passiert ist.
Als Geschäftsführer dieses Kindergartens verabscheue ich die Tat und den oder die Täter. Mein Verständnis tendiert gegen Null.
Ich werde nicht mehr begreifen, was dieses Individuum dazu verleitet, in einen Kindergarten einzubrechen und alle Beteiligten in Angst und Schrecken zu versetzen.
Allerdings habe ich auch keine Lust darüber nachzudenken, was den oder die Täter angetrieben hat, in einen Kindergarten einzubrechen; ob er/sie/es eine schwere Kindheit oder ein traumatisches Erlebnis hatte, ganz arm war oder welche sonstigen Beweggründe sie/ihn/es an den Ort der Tat getrieben und zu diesem Tun verlasst haben.
Die Chancen für eine strafrechtliche Aufarbeitung stehen schlecht; ich wünsche dem Täter/in, dass ihn sein vielleicht vorhandenes Gewissen lebenslang plagen soll! (Anm.: ich habe jetzt keine Lust mehr auf genderneutrale Bezeichnungen.)
P.S.: Fast zeitgleich hat ein Einbruch in einer Hamminkelner Schule stattgefunden. Die Einbruchsmuster zeigen Ähnlichkeiten.
Persönliche Anmerkung des Bürgerreporters K.-H. Hecheltjen:
Ich bin kein gelernter Zeitungsredakeur und habe nicht den Anspruch, auf dem Niveau einer "FAZ" oder "Der Zeit" zu informieren oder zu kommentieren.
Daher ist mein Textbeitrag auch eine Mischung aus Information und Meinung.
Aber nun gibt es in irgendwelchen sog. sozialen Medien (Tw...? o.a.) Menschen, die sich über die ursprüngliche Fassung meines "Amateurartikels" aufgeregt haben und meine Wortwahl und von mir verwendete Begrifflichkeiten beanstandet haben und die Chefredaktion dieses Presseorgans zum Handeln aufgefordert haben.
Ich musste, um die unterbrochene Veröffentlichung wieder zu erreichen, folgende Begriffe ersetzen: "asozial", "Element" und "Existenzen". Dies ist mir -hoffentlich erfolgreich- gelungen durch die Begriffe: gering ausgeprägte Sozialkompetenz, mutmaßlicher Straftäter, Individuum.
Ich bedauere, dass die Meinungsvielfalt zu meinem Bürgerreportertext nicht durch die in diesem Portal mögliche Kommentarfunktion zum Ausdruck kommt. Aber ein anonymer Shitstorm ist natürlich unverbindlicher als die Auseinandersetzung mit "offenem Visier".
Art. 5 (1) GG ??? Natürlich gibt es hier keine Zensur.
aktualisierter Nachtrag:
https://www.lokalkompass.de/hamminkeln/c-blaulicht/taeter-waren-letzte-woche-im-hamminkelner-stadtgebiet-unterwegs_a1294281
Autor:Karl-Hermann Hecheltjen aus Hamminkeln |
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