Outdoor-Sportarten und Hallensport sind in Hamminkeln ab sofort wieder erlaubt
Stadtverwaltung warnt: Gesundheitsschutz hat oberste Priorität! / Hygiene und Abstand wahren!
Die Stadt Hamminkeln öffnet ab (11. Mai) sofort die Sport- und Turnhallen sowie Freiluftsportanlagen. Die Vereine wurden laut Pressemitteilung heute über die Öffnung informiert.
Darin heißt es: Die Stadt Hamminkeln bittet alle Sporttreibende um Einhaltung und Unterstützung. Der Gesundheitsschutz hat jedoch weiterhin oberste Priorität!
Daher wurden anliegende Hygienevorgaben erarbeitet:
1. Trainingseinheiten dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
2. Der Zutritt zur Sportfläche wie das Verlassen ist durch den Verein zu regeln (Erarbeitung Einlass- und Wegekonzept).
3. Während der gesamten Trainingszeit ist das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleisten.
4. Trainingseinheiten sollen bevorzugt individuell, ansonsten zu zweit oder in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen. Der jeweilige Verein trägt die Verantwortung, dass die Trainingseinheiten kontaktfrei durchgeführt werden.
5. Die Benutzung der Nasszellen und Umkleidekabinen und anderen Nebenräumen ist untersagt.
6. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten sind auf ein Minimum zu beschränken. Dabei ist ebenfalls die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Falls Räumlichkeiten (z.B. Geräteräume) die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
7. Die Kontaktflächen sowie die Sportgeräte sind nach jedem Training zu desinfizieren. Die Maßnahme ist in einem Hygieneprotokoll einzutragen und zu unterschreiben.
8. Für jede Trainingseinheit muss eine Anwesenheitsliste (Name, Telefonnummer) geführt werden und dem Sportamt auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der vielen Nachfragen weist die Stadt Hamminkeln darauf hin, dass nach der aktuell gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung vom 07.05.2020 die Reit- und Fahrvereine, Tennisvereine sowie Sportschützen ihre Trainingseinheiten unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben aufnehmen können. Die Verantwortung trägt der Verein.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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