Stadtverwaltung betont die Verlängerung der Auflagen für Freizeitunternehmungen
Zusammenkünfte in Sport- und kulturschaffenden Vereinen sind bis 20. Dezember nicht gestattet

Offenbar gibt's doch noch eine Reihe von Menschen, die mit den ordnungsbehördlichen Vorgaben nicht zurecht kommen. Anlass genug jedenfalls für diese aktuelle Pressemitteilung der Hamminkelner Stadtverwaltung ...

Der Bund und die Länder haben in ihrem Treffen am vergangenen Mittwoch die Verlängerung der Einstellung aller Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsangebote bis zum 20.12.2020 beschlossen.
Die Stadt Hamminkeln schließt darüber hinaus zunächst bis zum 07.01.2021 (Weihnachtsferien).
Nicht gestattet sind weiterhin u. a.

- Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- undFreizeiteinrichtungen

- Zusammenkünfte in kulturschaffenden Vereinen
- Zusammenkünfte in den Bürgerhallen und Begegnungsstätten.

Das Hallenbad Hamminkeln bleibt aufgrund der neuen Beschlüsse des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie weiterhin geschlossen und öffnet voraussichtlich wieder am 11.01.2021 Mit Öffnung im Januar sind folgende Öffnungszeiten geplant: montags - freitags von 14:00 - 19:00 Uhr; sonntags von 09:00 - 12:00 Uhr.

Die Stadtverwaltung wird dazu im Januar entsprechend der aktuellen Situation erneut informieren.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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