Aktuelle Info der Stadt Hamminkeln
Wiegesystem bleibt erhalten, volle Windeln in die graue Restmülltonne, Antrag auf Freimenge stellen

Foto: Schwarz
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Im Juli 2021 hatte der Rat der Stadt Hamminkeln mehrheitlich beschlossen, auch in Zukunft bei der Abfallentsorgung auf das Wiegesystem zu setzen. Um den jungen Familien, aber auch den Menschen, die auf eine Windel angewiesen sind, eine Erleichterung bei der Entsorgung zu ermöglichen erhielt die Verwaltung von der Politik den Auftrag ein System zu entwickeln, welches die Entsorgung der Windeln in der grauen Abfalltonne ermöglicht.

Die Verwaltung erklärt: Darüber hinaus sollte auch noch eine dezentrale Entsorgung des Bioabfalls ermöglicht werden. Aufgrund dieser Beschlüsse hat die Verwaltung folgende Regelungen umgesetzt:

Kleinkinder- und Inkontinenzwindeln

Für Kleinkinder von 0 bis Jahren werden insgesamt 456 Kilo pro Jahr und Kind vom Gesamtgewicht 
abgezogen. Für Inkontinenzwindeln werden jährlich 730 Kilo pro Person vom Gesamtgewicht abgezogen. Grundsätzlich können Kleinkinder- und Inkontinenzwindeln ab dem 1. Januar 2023 in die vor Ort befindliche Restmülltonne eingeworfen werden.
Die Verwaltung bereitet zurzeit ein Antragsformular für beide Antragstellungen vor. Dieses kann man im Lauf des Januar 2023 beim Fachdienst 22 abholen oder von der städtischen Homepage runterladen. Beantragt werden kann die Freimenge jeweils rückwirkend bis zum 31.12. des laufenden Jahres, also erstmals bis zum 31. Dezember 2023 für das Jahr 2023. Die Abrechnung der Freimengen erfolgt jeweils im Gebührenbescheid im Folgejahr. Dabei werden natürlich die anteiligen Wohnmonate, für die das Kind bzw. die inkontinente Person beim Bürgerbüro gemeldet sind, berücksichtigt.
Im Falle von Inkontinenzwindeln muss zu dem eigentlichen Antrag auch noch eine vom Arzt
unterschriebene Bescheinigung (kein Attest) beigefügt werden. Ein Vordruck dieser Bescheinigung ist ebenfalls beim Fachdienst 22 oder über die städtische Homepage zu bekommen.

Sonderfalllösungen:

Mieter, die in ein separates nur für sie bereitgestelltes Gefäß einwerfen, können mit Kenntnisnahme
des Eigentümers selbst die Freikilomenge beantragen. Für Mieter, die in ein Gemeinschaftsgefäß einwerfen, muss der Eigentümer den Antrag unterschreiben.
In dem sicherlich seltenen Fall, dass der Vermieter dies nicht unterschreiben möchte, kann der
Mieter gegen Nachweis einen Schlüssel von der Verwaltung bekommen, um die bisherigen
Sammelcontainer in der Schledenhorster Straße und in der Industriestraße nutzen zu können.

Kindertagesstätten:

Um eine Doppelförderung aus Steuermitteln zu vermeiden und die Kindergärten nicht mit
zusätzlichen Kosten bzw. Aufwendungen zu belasten, können die Eltern für die Windelentsorgung in
den Kindergärten bestimmte Anteile ihrer Freimengen auf die Kindergärten übertragen. Die zu
übertragenden Freimengen sind abhängig von der Aufenthaltsdauer des Kindes in der
Kindertagesstätte. Folgende Übertragungsmengen sind vorgesehen: bei 25 Wochenstunden 70 Kg, bei 35 Wochenstunden 95 Kg, bei 45 Wochenstunden 120 Kg.

Zur Übertragung der Freimengen gibt es bei den Kindertagesstätten ein entsprechendes Formular
zum Kindergartenbeginn am 2. Januar, welches auszufüllen ist. Genauso ist dieses Formular bei
Neuanmeldungen auszufüllen.
Diese auf die Kindertagesstätte übertragene Menge und die beim Haushalt verbliebene Menge
addieren sich in der Summe wieder auf das Freimengengewicht von 456 Kilo pro Jahr und Kind. 
Private Tagesbetreuung von Kleinkindern (Tagesmütter etc): Bei dieser Art der Kinderbetreuung werden die Eltern gebeten, die bei der Betreuung anfallenden Windeln mitzunehmen und in die eigene Tonne zu entsorgen.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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