Widerspruch gegen Grundsteuer

Achtung Hausbesitzer:

bis zum Jahresende sollte man gegen die Grundsteuer noch Widerspruch einlegen. Denn das Bundesverfassungsgericht muss erst noch klären, ob sie überhaupt zu Recht erhoben wird. Schließlich wird die Grundsteuer nach völlig veralteten Einheitswerten berechnet. Kippt das Gericht die Steuer, bekommen Hausbesitzer ihr Geld zurück. Aber nur, wenn sie sich vorher bei Gemeinde und Finanzamt gewehrt haben.

Mehr Infos unter:
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8424547,00.html

Quelle: ZDF, WISO

Autor:

Silke Brendjes aus Hamminkeln

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