Betretungsverbot von Tages- und Nachteinrichtungen
Überarbeitete Allgemeinverfügung der Stadt Hamminkeln
Eine überarbeitete Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18. März 2020 sowie eine Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot von Tages- und Nachteinrichtungen hat die Stadt Hamminkeln als zuständige Behörde veröffentlicht.
Beide Allgemeinverfügungen basieren auf entsprechende Erlasse des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW vom 15. März und 17. März 2020 mit überarbeitendem Stand vom 18. März, 14 Uhr.
Darüber hinaus gibt es einen neuen Erlass, der Blutspenden zulässt. "Hier sind wir in Abstimmung mit dem DRK.", heißt es in der Presseinfo.
Aufruf: Nicht notwendige Kontakte vermeiden
"Bezüglich der kontaktreduzierenden Maßnahmen möchten wir nochmal alle Bürger bitten, diesen Aufforderungen zu folgen und nicht notwendige Kontakte zu vermeiden.
Sollte es bei Werbe- oder Handelstreibenden Unklarheiten oder Unsicherheiten geben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Corona@Hamminkeln.de
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die Regelung zu Trauungen und Beerdigungen hin, da diese häufig bei uns angefragt werden.
Bezüglich der Betreuung in Schulen teilen wir mit, dass in Brünen aktuell zwei Kinder, in Dingden, Hamminkeln und Mehrhoog keine Kinder notbetreut werden.
Wie üblich sind die Allgemeinverfügungen sowohl auf der Homepage (https://www.hamminkeln.de/de/presse/allgemeinverfuegung-18.03.2020/) als auch auf der Facebook-Seite der Stadt Hamminkeln einsehbar.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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