Absage der Gründungsversammlung: Bürgermeister zur Düsseldorfer Eilentscheidung
Rücknahme des Antrags nach "vielfach unsachlichen und wenig faktenbasierten" Diskussionen
Aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, hat der Kreis Wesel die für den 5. Oktober 2021 geplante Versammlung zur Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes in Hamminkeln abgesagt.
In einer Stellungnahme äußert sich Bürgermeister Bernd Romanski zur Sache: Aus Sicht der Verwaltung der Stadt Hamminkeln stellt diese Absage eine Zäsur im geplanten weiteren Prozess dar.
In den vergangenen 2 Jahren haben die Verwaltungen (zunächst die Stadt Hamminkeln, dann auch der Kreis Wesel) viel Zeit und Arbeit investiert, um den Grundstückseigentümern und Landwirten ein Angebot zu machen, welches eine schnellere und vor allen Dingen selbst- bzw. mitbestimmte Lösung zu Ausbau/Sanierung/Instandsetzung der Wirtschaftswege im Stadtgebiet ermöglicht. Dass dies nicht ohne angemessene Kostenbeteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer funktionieren kann, war allen Beteiligten von Anfang an klar.
Aber auch Politik und Verwaltung haben von Beginn an ihre Verantwortung und Beteiligung klar kommuniziert und sich verpflichtet, den Beitrag der Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen aus kommunalen Steuermitteln zu zahlen. Darüber hinaus sollte die gesamte Verwaltung und technische Unterstützung des Verbandes durch die Stadt Hamminkeln und für den Verband kostenfrei erfolgen. Ein bisher einmaliger Ansatz in NRW.
Die hauptsächlich emotionalen Diskussionen der letzten Tage und Wochen, die leider vielfach unsachlich und wenig faktenbasiert erfolgt sind, hatten den öffentlichen Eindruck erzeugt, dass es in der Landwirtschaft keinen Rückhalt für einen solchen Verband geben könnte.
Um dem vermehrt formulierten Bestreben nach weiteren Diskussionen gerecht zu werden, wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Hamminkeln in der nächst folgenden Ratssitzung (nach dem 07.10.) vorschlagen, den Gründungsantrag gegenüber dem Kreis Wesel zurückzunehmen und weitere Aktivitäten der Stadtverwaltung auszusetzen. Die Verwaltung bedauert diesen Schritt außerordentlich, da der eingeschlagene Weg nach wie vor als richtig und sehr zielführend angesehen wird, sieht aber bedauerlicherweise keine andere Möglichkeit.
Ein Aufrechterhalten des Gründungsantrags würde aus Sicht der Verwaltung bedeuten, dass zeitnah eine neuer Gründungstermin gefunden und umgesetzt werden müsste, und damit würde dem vielfach geäußerten Wunsch nach weiteren intensiven Beratungen nicht nachgekommen werden können. Darüber hinaus sind aus Sicht der Verwaltung alle möglichen Umsetzungsalternativen und Fakten bekannt. Für die Betroffenen geht es aus Sicht der Verwaltung demnach mehr um die Frage des „Ob“ und dann erst um das „Wie“. Die vielen Änderungsanträge zur Satzung in den letzten Tagen, die teilweise konträr wirken würden, zeigen auf, dass ein weiterer Beratungs- und Abstimmungsprozess unter den betroffenen Grundstückseigentümern und den Nutzern der Wirtschaftswege dringend notwendig ist.
Diesen Prozess kann die Verwaltung weder leisten, noch moderieren.
Sollte es aufgrund von Beratungen, Abstimmungen und Diskussionen unter den betroffenen Grundstückseigentümern und Landwirten einen erkennbar tragfähigen, mehrheitlichen Wunsch geben, die Gespräche mit konstruktiven Vorschlägen wieder aufzunehmen bzw. weiterzuführen, steht die Verwaltung dazu gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht natürlich auch für jeden Betroffenen oder jede Gruppierung die Möglichkeit, einen eigenen Gründungsantrag beim Kreis Wesel zu stellen.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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