Rot-Grüne Kanalzwangsprüfung trifft Stadt Hamminkeln hart
Die gestern vom Landtag mit rot-grüner Mehrheit durchgesetzte Änderung des Landeswassergesetzes wird die Hausbesitzer in der Stadt Hamminkeln „weiter hart treffen“. „Das neue Landeswassergesetz wird Hausbesitzer teuer zu stehen kommen.“ Das erläuterte der Hamminkelner CDU-Vorsitzende Norbert Neß mit Blick auf die neuen Regelungen. Da im Hamminkelner Stadtgebiet zahlreiche Wasserschutzzonen bestehen, kommt hier die verpflichtende Dichtheitsprüfung weiterhin zum Tragen.
Verantwortlich für die Neuregelung sind SPD und Grüne im Landtag. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten vorgeschlagen, die Prüfung nur noch „bei begründetem Verdacht“ anzusetzen. „Herr Meesters trägt als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion eine höchstpersönliche Mitverantwortung für diese Belastungen, die jetzt auf Hausbesitzer im Hamminkelner Stadtgebiet zukommen“, stellte Neß fest: „Bei dem Gesetzesvorhaben handelt es sich um vorsätzlichen Wortbruch der SPD.“ Noch im Landtagswahlkampf hatte SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unmissverständlich im Hinblick auf die Zwangsprüfung versprochen: „Ein- und Zweifamilienhäuser würde ich erst einmal davon ausnehmen.“ (laut Mindener Tageblatt vom 24. April 2012).
„Die Neuregelungen zur Dichtheitsprüfung sind vor allem mit Blick auf die gravierenden Konsequenzen nicht nachvollziehbar“, so Norbert Neß weiter. Denn bei geringfügigen Schäden muss nicht saniert werden, bei mittleren Schäden innerhalb von zehn Jahren und nur bei Einsturzgefahr sofort. Zudem hätten Experten festgestellt, dass von privaten Abwasserleitungen keine Gefahr für die Umwelt ausgehe, weswegen die generelle Pflicht zur Überprüfung eine unnötige Kostenbelastung für die Haushalte darstelle. „Es gibt bislang keinen Nachweis zwischen Grundwasserverunreinigungen und häuslichen Abwässern“, sagte der CDU-Vorsitzende.
Die CDU-Landtagsfraktion habe dagegen ein klares und bürgerfreundliches Konzept zur Dichtheitsprüfung vorgelegt. Norbert Neß: „Abwasserrohre müssen dicht sein. Zugleich setzen wir auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Daher haben wir uns auch weiter dafür eingesetzt, dass eine Prüfung von privaten Abwasserkanälen nur dann durchgeführt werden muss, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie undicht sind.“ Doch dieses Konzept ging der rot-grünen Landesregierung nicht weit genug.
Die rot-grüne Kanalzwangsprüfung sieht die zwingende Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen in Trinkwasserschutzgebieten vor“, erläuterte der CDU-Vorsitzende. Sie geht ursprünglich zurück auf eine Änderung der NRW-Landesbauordnung im Jahre 1995 unter rot-grüner Verantwortung. Eine Dichtheitsprüfung belastet die Eigentümer mit 2.000 bis zu 5.000 Euro und muss laut Landeswassergesetz in den Wasserschutzzonen für die vor 1965 errichteten Häuser bis zum 31. Dezember 2015 und für alle anderen Gebäude bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Im Einzelfall können sogar Sanierungskosten bis zu 20.000 Euro entstehen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Hüsken verwies auf die Hamminkelner Ratsentscheidung vom 13. Dezember 2012. Seinerzeit hatte der Stadtrat die bisher geltende städtische Satzung zur Dichtheitsprüfung ausgesetzt, um sie nach Vorliegen einer gesetzlichen Neuregelung zu ändern und an die neue Rechtslage anzupassen. „Die CDU-Fraktion erwartet nun, dass die Verwaltung auf Basis des gestern novellierten Landeswassergesetzes eine Regelung vorliegt, die nicht über die landesgesetzlichen Vorschriften hinausgeht“, sagte Hüsken.
In der örtlichen Satzung für Hamminkeln war zum einen das gesamte Stadtgebiet – auch außerhalb der Wasserschutzzonen - erfasst und für die Dichtheitsprüfung vorgeschrieben. Zum anderen waren zeitliche Fristen gesetzt worden, wonach die Prüfung beispielsweise im Dorf Hamminkeln schon bis zum 31. Dezember 2012 hätte abgeschlossen sein müssen. „Die einzige gute Nachricht der gestrigen Landtagsentscheidung besteht darin, dass alle Hausbesitzer außerhalb von Wasserschutzzonen nicht mehr vom Zwangs-Kanal-Tüv erfasst werden“, sagte Hüsken: „Das müssen wir in unserer städtischen Satzung genauso verankern.“
Autor:Norbert Neß aus Hamminkeln |
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