Ratsverkleinerung Hamminkeln – Zahlen statt Gefühle
Das Bürgerbegehren von Pro Mittelstand zur Verkleinerung des Hamminkelner Rats auf 28 Sitze hat die nötige Zahl an Unterschriften (Prüfung vorbehalten) mit 1901 Unterschriften erreicht. (Stand 17.1.2018)
Das Bürgerbegehren fordert die Verringerung des Hamminkelner Rats auf 28 Mandate, also auf 14 Wahlbezirke.
Auf die Argumente des Bürgerbegehrens möchte ich nicht erneut eingehen, dazu habe ich <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.hhhhmmmmasch.de/die-geister-die-er-rief-buergerbegehren-um-ratsverkleinerung/">hier</a> und <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.hhhhmmmmasch.de/fuer-buergerbegehren-gegen-schlechte-argumente/">hier</a> schon geschrieben.
Die Grundsätze für die Wahlbezirkseinteilung gibt das KommunalWahlGesetz in §4 Abs. 2 und Abs. 3 vor:
Wahrung des räumlichen Zusammenhangs eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken bis zur Höchstgrenze einer Abweichung von +/- 25 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet
Die nach meiner Auffassung wichtigsten Argumente für die Größe eines Gemeinde-/Stadtrats sind gerechte und gleichwertige Wahlbezirkszuschnitte und die bestmögliche Stimmwertgleichheit in allen Wahlbezirken.
Die <a target="_blank" rel="nofollow" href="https://hamminkeln.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=ni_2017-RAT-67">Ratsvorlage</a> zur Sitzung am 20.12.2018 beschreibt zwar, welche Wahlbezirke je nach Verkleinerung des Rats (38, 36, 34, 32, 30 oder 28 Sitze) anders zugeschnitten / zusammengelegt würden und wie die jeweilige Sitzverteilung basierend auf dem Wahlergebnis von 2014 aussähe, sie stellt jedoch nicht die zahlenmäßigen Auswirkungen auf die dann neu zugeschnittenen Wahlbezirke dar.
Diese konkreten Auswirkungen sind aber nicht nur quantitativ zu sehen, sondern stellen insbesondere unter dem Aspekt der gleichwertigen Repräsentanz der Ortsteile und dem Aspekt der Stimmwertgleicheit auch qualitativ zu wertende Aspekte dar. Und das für jede in Frage kommende zukünftige Ratsgröße.
Basierend auf den von der Ratsvorlage bereit gestellten Änderungen der Wahlbezirke und Zahlen der Wahlberechtigten in den Wahlbezirken im Vergleich zur durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten je Wahlbezirk ergeben sich folgende Zahlen:
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