Jobcenter - Betrug durch Unterlassen

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Staatsanwaltschaften sind Behörden, denen die Strafverfolgung und -vollstreckung angetragen ist. Grundsätzlich sind Staatsanwaltschaften gehalten, strafrechtlich relevanten Rechtsverstößen nachzugehen, sobald sie Kenntnis davon erhalten. Ob jedoch im Einzelfall Strafanzeige erlassen wird, ist bisweilen eine Ermessensentscheidung.

Neben den unabweisbaren kriminellen Straftaten, werden die Staatsanwaltschaften inzwischen mit Anzeigen von Jobcentern überschwemmt. Dabei häufen sich Anzeigen z.B. wegen angeblich nicht gemeldeter Einkünfte. Angesichts der Tatsache, dass die Jobcenter oftmals Unterlagen anfordern, die längst mehrfach vorgelegt wurden, bestehen hier bereits ernste Kritikpunkte.

In der juristischen Formulierung ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Beispiel wegen „Betrug durch Unterlassen“ - Vergehen nach §§ 263 Abs. 1, 13 StGB

In der Formulierung der Definition von Betrug, heißt es dann:

„Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie …

durch Unterlassen in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass Sie durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregten und unterhielten.

Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt:“

Nach diesem Verständnis des Begriffes „Betrug durch Unterlassen“ in Verbindung mit der Unterdrückung wahrer Tatsachen und konkreter, bezifferbarer Vermögensschädigung, steht es auch Leistungsbeziehern offen gegen Jobcentermitarbeiter Strafanzeigen zu stellen.

Gemäß §§ 13-17 SGB I besteht nämlich eine rechtliche Verpflichtung zur Aufklärung über Rechtsansprüche und Pflichten.
Wenn also Sachbearbeiter selbst bei konkreten Nachfragen durch falsche Auskünfte und Täuschung über konkrete Sachverhalte Vermögensschädigungen auslösen, könnte bereits der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein. Entscheidend für das Betrugsdelikt ist dabei nicht die persönliche Bereicherung des Sachbearbeiters, sondern die Vermögensschädigung beim Leistungsberechtigten.

Drei Beispiele für Sozialleistungsbetrug

Wenn also z.B. ein Sachbearbeiter Bewerbungen einfordert, aber keine Hinweise auf den rechtlichen Erstattungsanspruch gibt, ist die Vermögensschädigung in Cent und Euro bezifferbar.

Oder wenn ein Leistungsanspruch auf Erstausstattung als Beihilfe besteht und die Auskehr der Leistungen wird verweigert, oder nur als rückzahlbares Darlehen gewährt wird, stellt dies möglicherweise eine Form des Sozialleistungsbetrugs durch eine Sozialbehörde dar.

Herausragend ist sicherlich auch der Sozialleistungsbetrug an unseren Kindern, der durch das Bildungspaket (BuT) ermöglicht wird. Dabei hat nicht nur das Schulessen einen bösen Beigeschmack. Während manche Gemeinden und Kreise tatsächlich Wert darauf legen, dass ein möglichst einfacher Zugang zu den Leistungen eröffnet wird, hat es der Märkische Kreis geschafft für nur fünf zu gewährende Leistungen 25 Seiten Antragsformulare und Ausfüllhilfen zu erfinden. (Im Vergleich dazu kommen andere Städte und Kommunen mit nur drei Seiten für alles zusammen aus.)

Um den Auflagen des Bundesverfassungsgericht nachzukommen, wäre es ausreichend gewesen die Regelsätze der Kinder einmal im Jahr um eine bestimmte Summe zu erhöhen.

Jedes Mal ist die konkrete Vermögensschädigung klar bezifferbar.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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