Hundezählung in Hamminkeln: Ab dem 7. März klingelt's an den Besitzer-Haustüren
Wer in Hamminkeln einen Hund hält, muss dafür Hundesteuer zahlen. Erfahrungen zeigen allerdings, dass Hunde nicht immer der Stadtverwaltung angezeigt werden.
Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger hat die Stadt Hamminkeln daher beschlossen, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Hiermit ist die Fachfirma Springer Kommunale Dienste GmbH beauftragt worden, deren Mitarbeiter ab Mittwoch, 7. März 2018, alle Haushalte zur Hundehaltung befragen werden. Die Wohnungen dürfen dazu nicht betreten werden. Die Auskunftserteilung der Hundehalter erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Befragung endet voraussichtlich am 30. Mai 2018.
Die Mitarbeiter sind mit einer Legitimation der Stadtverwaltung ausgestattet und haben aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen über bereits gemeldete Hunde. Aus diesem Grund müssen alle Bürger befragt werden, auch Hundehalter, die ihren Hund seit Jahren ordnungsgemäß angemeldet haben.
Die Stadt Hamminkeln ruft deshalb alle Hundebesitzer nochmals dringend dazu auf, auch im eigenen Interesse ihre Hunde - falls noch nicht geschehen - umgehend anzumelden. Die nicht ordnungsgemäße Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anmeldungen können schriftlich oder persönlich im Rathaus, Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln, Zimmer 8 (vertretungsweise Zimmer 6, 7 oder 9) erfolgen. Ein Anmeldeformular findet sich auf der Homepage der Stadt Hamminkeln (Bürgerservice, Formulare, 940 Steuern - Gebühren).
Die jährliche Hundesteuer beträgt für einen Hund derzeit 54,00 €. Bei zwei Hunden müssen Hundehalter 84,00 € je Hund und bei drei und mehr Hunden 96,00 € je Hund bezahlen.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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