Gesamtschule darf sich nicht im Paragrafen-Dschungel verheddern
CDU: Schulgesetz schreibt 25 Schüler bei Gesamtschulgründung vor / Warum werden in der Rechtsverordnung des Schulministeriums größere Klassen vorgegeben?
Ein „Knackpunkt für das Vertrauen“ der Schüler, Eltern und Lehrer der künftigen Gesamtschule ist aus Sicht der CDU-Hamminkeln, ob es gelingt, die Zusagen über die maximale Klassengröße einzuhalten. Bei den Elterninformationsabenden ist vom Vertreter der Düsseldorfer Bezirksregierung zugesagt worden, dass die Klassen maximal 25 Schülerinnen und Schüler umfassen sollen.
Die überschaubare Klassengröße sei ein „Garant für das Gelingen des ambitionierten pädagogischen Konzepts“, stellen die CDU-Vorsitzenden Norbert Neß (Stadtverband) und Wilhelm Kloppert (Ortsverband) fest. „Die wohlklingenden Argumente haben die breite Mehrheit der Eltern überzeugt. Diese Erwartungen und Hoffnungen der Elternschaft dürfen jetzt nicht enttäuscht werden. Die erfreulich hohe Zahl der Anmeldungen ist sicherlich auch auf die überzeugende Arbeit der Beteiligten insbesondere von der Bezirksregierung bei den Vorstellungsrunden zurückzuführen. Hoffentlich war kein vergifteter Köder unter den Ankündigungen. Es muss alles dafür getan werden, damit die neue Schule genauso erfolgreich wird wie die beiden Hauptschulen und die Realschule. Die Bezirksregierung muss ihre Ankündigungen und Zusagen einhalten!“
Neß und Kloppert sagen heute: „Die Meldungen der vergangenen Tage haben Verunsicherung erzeugt. Die neue Gesamtschule darf sich nicht im unübersichtlichen Paragrafen-Dschungel verheddern.“
Entscheidend sei die Interpretation des Schulgesetzes, das zuletzt im November 2012 novelliert worden sei. In Paragraf 82 wird festgeschrieben, dass die Klassengröße bei Gründung einer Gesamtschule 25 Schüler betragen dürfe. Konkrete Vorgaben werden jedoch via Paragraf 93 durch eine ergänzende Rechtsverordnung des Schulministeriums geregelt. „Darauf verweist die Bezirksregierung in ihrem Schreiben an Bürgermeister Schlierf, wenn sie anmerkt, dass der Klassenfrequenzrichtwert von 28 gelte und Klassengrößen von 26 bis 30 Schülern möglich seien.“ In dem Schreiben der Bezirksregierung heißt es weiter wörtlich: „An diesen Rechtsvorgaben vermag ich meinerseits nichts zu ändern, da sie auch mir durch den Gesetzgeber vorgegeben sind.“
Aus Neß‘ Sicht ist diese Feststellung ergänzungsbedürftig: „Richtig ist, dass das Schulgesetz vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Konkrete Schülerzahlen werden darin allerdings nur für die Schulgründung festgeschrieben. Ich füge hinzu: Was bei der Gründung der Gesamtschule richtig ist, kann im weiteren Verlauf nicht falsch sein.“ Es war zudem auch ausdrücklicher Wille des zwischen CDU, SPD und Grünen geschlossenen Schulkonsens‘ auf Landesebene, kleinere Klassengrößen festzuschreiben.
So stehe die Neufassung der von der Bezirksregierung angesprochenen Rechtsverordnung zu den Klassengrößen noch aus: „Diese Rechtsverordnung muss an die Vereinbarungen des Schulkonsens‘ angepasst werden. Ein kleinerer Klassenfrequenzrichtwert wäre sinnvoll, so wie er bei der neuen Sekundarschule mit 25 Schülern vorgesehen ist. Es wäre hilfreich, wenn sich alle politischen Kräfte für die rasche Neuformulierung und Umsetzung der neuen Rechtsverordnung bei ihren Parteifreunden in Düsseldorf einsetzen, damit die Zusagen eingehalten werden können.“
Autor:Norbert Neß aus Hamminkeln |
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