Equal Pay Day 2014 „und raus bis Du? – Minijobs und Teilzeit nach Erwerbsunterbrechungen“
Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel beteiligen sich auch in diesem Jahr wieder gemeinsam am 21. März an den bundesweiten Aktionen zum inzwischen 7. Equal Pay Day unter dem diesjährigen Motto „und raus bis Du? – Minijobs und Teil-zeit nach Erwerbsunterbrechungen“.
Beabsichtigt ist, an dem Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Män-nern, im ganzen Kreisgebiet an den Rathäusern und dem Kreishaus Flagge zu zei-gen. So soll auf den immer noch herrschenden Entgeltunterschied von 22 Prozent zwischen den beiden Geschlechtern aufmerksam gemacht werden.
Das diesjährige Datum des Aktionstages ergibt sich aus der Tatsache, dass Frauen bis zum 21. März arbeiten müssen, um das durchschnittliche Vorjahresgehalt der Männer zu erreichen.
Der thematische Schwerpunkt des nationalen Aktionsbündnisses 2014, dem u. a. auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungs-stellen angehört, liegt bei Teilzeit und Minijobs nach Erwerbspausen.
Denn vor allem Frauen unterbrechen aufgrund von Familienaufgaben häufig ihre Erwerbstätigkeit und kehren danach nicht selten in Minijobs oder geringer Teilzeit ins
Berufsleben zurück - eine Lösung, die zunächst im Sinne der Vereinbarkeit von Fa-milie und Beruf praktisch erscheint.
Doch auf Dauer entstehen neue Probleme. Gerade Minijobs können sich als berufli-che Sackgasse erweisen. Wer längerfristig in Teilzeit arbeitet, dem bleiben Aufstiegs-chancen meist versperrt. Führungspositionen in Teilzeit haben Seltenheitswert. Mi-nijobs und (geringe) Teilzeitarbeit sind zudem häufig mit niedrigen Stundenlöhnen verbunden. Das Gehalt reicht dann weder zur eigenen Existenzsicherung jetzt, noch zum Aufbau einer angemessenen Rente.
Laut den Business Professional Women, den Initiatorinnen des Aktionstages, ist das Ziel der Kampagne daher „ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass ein Wiederein-stieg nach längeren Erwerbsunterbrechungen in Minijobs oder Teilzeit nicht nur Spu-ren in der individuellen Erwerbsbiografie hinterlassen, sondern ihre starke Verbrei-tung auch ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt, weil wertvolle weibliche Qualifikationen für den Arbeitsmarkt ungenutzt bleiben. Es kann nicht gewollt sein, dass vor allem Frauen mit Familienverantwortung einen Wiedereinstieg häufig nur im nicht existenzsichernden Niedriglohnsektor schaffen.“
Mit der aktuellen Lohnlücke von 22 Prozent bildet Deutschland eines der Schlusslich-ter in der Europäischen Union, in der Frauen im Durchschnitt 16,2 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen.
Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Wesel schließen sich daher der Forde-rung des nationalen Aktionsbündnisses an und erwarten:
Entgeltgleichheit für eine zukunftsfähige Gesellschaft.
Auch die Fachstelle Frau und Beruf Kreis Wesel begrüßt und unterstützt wieder die Aktion der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel.
Autor:Stefanie Werner aus Hamminkeln |
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