Die humanitäre Hilfe für Flüchtlingskinder ist auch ein Geschäft

Über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport des Rates der Stadt Hamminkeln am 18.01.2016

Die Ev. Kirchengemeinde Hamminkeln ist vom Kreis Wesel gebeten worden, zusätzliche Kindergartenplätze für Kinder aus zugezogenen Flüchtlingsfamilien (Bürgerkriegsflüchtlinge, asylbegehrende Familien u.a.) aus Hamminkeln zur Verfügung zu stellen.
Quelle:
https://hamminkeln.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2016-SoGeBoSpo-9

Grundsätzlich hat die Kirchengemeinde auch die Bereitschaft zur Hilfe zu erkennen gegeben, aber nur unter der folgenden Voraussetzung (s. dort. Tagesordnung TOP 6):
Die Stadt Hamminkeln soll den 12 %-igen Trägeranteil an den Betriebskosten für die zwölf 45 Std.-Plätze übernehmen.

12 Kinder über 3 Jahre mit 45 Std.-Betreuung verursachen im Kindergartenjahr 2016/2017 Kosten in Höhe von ca. 95.500 € (Quelle: Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit aktualisierten Pauschalen zum 1.8.2016).
Davon zahlen Land NRW und Kreis Wesel gem. § 20 (1) KiBiz 88 %, der Trägeranteil bei Religionsgemeinschaften beträgt 12 %.

Die Evgl. Kirchengemeinde ist nur zur karitativen Hilfe, nur dann zu einem Beitrag zur humanitären Flüchtlingshilfe bereit, wenn ihr keine Kosten entstehen und sie zur Freistellung von Trägerkosten einen Zuschuss von ca. 11.460 Euro (und nicht nur 7.000 wie die Stadtverwaltung errechnet hat) bekommt.

Da wird christliche Nächstenliebe mit Hilfe von staatlichem Steuergeld doch erträglich und ist gar nicht mehr so ein großes eigenes finanzielles Opfer; es ist nur ein ganz normales Geschäft.

Autor:

Karl-Hermann Hecheltjen aus Hamminkeln

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