Zur Bewässerung an Feuerwehr-Zapfstellen bedienen? Fehlanzeige!
Stadt warnt: Wasserentnahmen aus Löschbrunnen sind illegal und strafbar!

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Die Stadt Hamminkeln bittet um Berichterstattung und betont, "dass eine Nutzung der städtischen Feuerlöschbrunnen zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen im Stadtgebiet Hamminkeln grundsätzlich nicht gestattet ist". Die Nutzung der Feuerlöschbrunnen sei der Feuerwehr vorbehalten.

Hintergrund ist, dass sich die Leistungsfähigkeit der Brunnen verschlechtert hat. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die Literleistung von 800 l/min über einen Zeitraum von zwei Stunden gegeben bleibt. Eine Nutzung der Wasserentnahmestellen durch Dritte kann unter Umständen dazu führen, dass im Brandfall nicht mehr genug Löschwasser vorhanden ist.

"Der illegale Gebrauch kann mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro geahndet werden!", sagt Ortwin Nissing vom städtischen Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

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FD 32 Sicherheit und Ordnung
Brüner Str. 9
46499 Hamminkeln
Tel.: 02852-88113
Fax: 02852-8844113
Web: www.hamminkeln.de

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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