Seien Sie beim Spaziergang vorsichtig, wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind!
Sind Schlagfallen gesetzlich erlaubt? - Jagd auf Nutrias "Am Wolfsstrang" in Mehrhoog

An dieser Stelle sind mehrere Fallen aufgestellt. | Foto: privat
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Spaziergänger mit Hunden, die "Am Wolfsstrang" (Nähe Kläranlage) in Mehrhoog unterwegs sind, sollten ihre Lieblinge nicht unangeleint laufen lassen!

Aufmerksame Beobachter (Namen sind der Redaktion bekannt) haben dort Fallen entdeckt, die für Hunde eine drohende Verletzungsgefahr darstellen. Auf mehreren Fotos (siehe links und unten!) haben Anwohner die Standorte der Fallen dokumentiert.

Bei Facebook läuft bereits eine angeregte Diskussion über den Sinn und Zweck solcher Fallen. Die Debattierer gehen davon aus, dass mit den Vorrichtungen Jagd auf Nutrias   gemacht wird.

Der Verein "Wildtierschutz Deutschland" meldete sich zu Wort: "Die in Ihrem Artikel angezeigten Fallen sind nicht zugelassen, sie verstoßen gegen §§30ff Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31.03.2010 und sind damit illegal. Wenn Sie uns die entsprechenden Geodaten und den Zeitpunkt, wann diese Fallen zuletzt gesichtet wurden, nennen, bringen wir das zu Anzeige." 
Beste Grüße,
Lovis Kauertz,  Vorsitzender

Swetlana Glaser vom Deutschen Tierschutzbund erklärt: "Nutrias sind nicht im Bundesjagdgesetz aufgeführt und unterliegen in Nordrhein-Westfalen bisher auch nicht dem Landesjagdgesetz. Im aktuellen Entwurf zur Änderung des Jagdgesetzes taucht die Nutria ebenso nicht auf. Dies bedeutet aus unserer Sicht, dass eine Bejagung im eigentlichen Sinne grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Auch die EU-Verordnung EU-VO 1143/14 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten schreibt keine Bejagung oder letale Entnahme dieser Tiere zwingend vor. Insbesondere steht nach Aussage der EU-Kommission nicht die Ausrottung der Tiere, sondern nur die Beschränkung der Verbreitung im Fokus, siehe entsprechende Managementmaßnahmen nach Art. 19 der EU-VO 1143/14.
Bei Lösungsfindung, wie mit Nutrias am Besten umgegangen werden kann, muss aus unserer Sicht die Einhaltung allgemeiner Tierschutzgrundsätze oberste Priorität haben.
Grundsätzlich müsste eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden, um im jeweiligen Fall zu beurteilen, ob die Anordnung des Tötens/Fangens verhältnismäßig ist. Aus Tierschutzsicht lehnen wir Fang und Tötung von Nutrias grundsätzlich ab. Aufgrund der Tierschutzrelevanz derartiger Vorgänge haben wir uns gerade letzte Woche schriftlich an das Landesamt für Umwelt (LANUV) gewandt und um Stellungnahme sowie rechtliche Einschätzung gebeten.
Es ist zudem richtig, dass der Einsatz von Totschlagfallen zu Jagdzwecken in NRW seit 2015 verboten ist. Zwar fallen Nutrias wie erwähnt nicht unter das Jagdrecht, dennoch ist auch hier der Fang mit Totschlagfallen untersagt. Insofern ist eine Anzeige genau der richtige Weg, weil hier offensichtlich eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde."  

Und der Landestierschutzverband NRW antwortet Karin Obbink (Verein Straßenkatzen Hamminkeln und Wesel) auf ihre Anfrage: "Sehr geehrte Frau Obbink,unser Vizepräsident Herr Dr. Unna meint, Sie sollten eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen und das Veterinärsamt in Cc setzen." 
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Interessante Hintergrundinfos liefert ein Bericht der Westmünsterland-Zeitung.

Autor:

Dirk Bohlen aus Hamminkeln

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