Hallenbad Hamminkeln wieder geöffnet
Das sind die neuen Regeln ab 11. Januar
Das Hallenbad Hamminkeln öffnet wieder seine Türen am 11. Januar zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Seit dem 31. Dezember gilt die 2G-plus-Regelung: Es muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung sowie ein amtliches Ausweispapier und darüber hinaus noch ein aktuell gültiger Testnachweis vorgelegt werden (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind hiervon ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen den Schulausweis sowie ein amtliches Ausweispapier vorlegen.
Ausnahme
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, müssen einen gültigen Testnachweis vorweisen.
- Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Die Maskenpflicht in den Nebenräumen besteht grundsätzlich weiter.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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