Hallenbad Hamminkeln wieder geöffnet
Das sind die neuen Regeln ab 11. Januar

Ab dem 11. Januar darf in Hamminkeln wieder geschwommen werden.  | Foto: Symbolfoto
  • Ab dem 11. Januar darf in Hamminkeln wieder geschwommen werden.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Das Hallenbad Hamminkeln öffnet wieder seine Türen am 11. Januar zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Seit dem 31. Dezember gilt die 2G-plus-Regelung: Es muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung sowie ein amtliches Ausweispapier und darüber hinaus noch ein aktuell gültiger Testnachweis vorgelegt werden (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind hiervon ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen den Schulausweis sowie ein amtliches Ausweispapier vorlegen.

Ausnahme

  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, müssen einen gültigen Testnachweis vorweisen.
  • Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

Die Maskenpflicht in den Nebenräumen besteht grundsätzlich weiter.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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