Polizei sucht Zeugen und gibt Tipps
Verkehrsunfallflucht mit verletztem Kind
Voerde (ots)
Am Dienstagnachmittag, gegen 14.50 Uhr, kam es auf der Straße Rathausplatz zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 13-jähriger Junge aus Oberhausen leichte Verletzungen erlitt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand war das Kind mit Freunden vor dem Unfall in einem Lebensmittelmarkt und überquerte anschließend die Straße, um zu einer Bushaltestelle zu gelangen. Hierbei wurde der 13-Jährige von einem weißen Kleinwagen erfasst, der aus seiner Sicht von links kam und in Richtung Kreisverkehr Alnwicker Ring unterwegs war. Er stürzte zu Buden und schlug mit dem Kinn auf der Fahrbahn auf. Der Beifahrer, ein junger Mann (ca. 25 Jahre) sei danach ausgestiegen und habe sich erkundigt, ob alles in Ordnung sei. Als das Kind dies bejahte stieg der Beifahrer wieder ein und das Fahrzeug setzte seine Fahrt in Richtung Kreisverkehr fort.
Im Bus machten andere Kinder den 13-Jährigen auf seine offensichtlichen Verletzungen aufmerksam. Daraufhin stieg man an der nächsten Haltestelle aus und rief die Polizei.
Bei dem flüchtigen Fahrzeug handelte es sich um einen weißen Kleinwagen mit großer grüner Aufschrift. Bei der Fahrzeugführerin soll es sich um eine junge Frau (ca. 25 Jahre) mit langen blonden Haaren gehandelt haben. Der Beifahrer war ein junger Mann (ca. 25 Jahre), ca. 180cm groß, mit dunkel blondem / hellbraunem Haar mit Seitenscheitel.
Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht weitere Zeugen, die Angaben zum Unfall und zum flüchtigen Fahrzeug und der Fahrzeugführerin machen können. Hinweise bitte an die Polizeiwache Ost in Dinslaken (Tel.: 02064-622-0).
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:
Informieren Sie nach einem Unfall mit Kind IMMER die Polizei und entfernen Sie sich nicht vom Unfallort! In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage. Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei. Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint: Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen.
Zudem sind Kinder unter 14 Jahren für den Gesetzgeber keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!
Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden. Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet. In den meisten Fällen hatten die unfallbeteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!
In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzugezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.
Autor:Axel Schepers aus Hamminkeln |
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