Überprüfung des Einzelhandelsbestandes in Haltern am See
Erhebung aktueller Einzelhandelsdaten startet bald
Haltern. Das Planungsbüro "Junker + Kruse, Stadtforschung Planung" aus Dortmund hat die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Haltern am See durchgeführt. Ziel des Konzepts ist die Entwicklung und Stärkung des örtlichen Einzelhandels sowie die Sicherung der Nahversorgung in Haltern am See und den Stadtteilen.
Um das Konzept auf eine sichere Datengrundlage zu stellen, wurde im Dezember 2019 eine Bestandsaufnahme und –analyse der Angebotsstrukturen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Das Einzelhandelskonzept wurde vom Rat der Stadt Haltern am See am 7. Oktober 2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Mit diesem Beschluss verknüpft ist die Vorgabe an die Verwaltung, auf der Basis der erfassten Einzelhandelsdaten ein laufendes Monitoring zu beauftragen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Einzelhandel nachzuverfolgen. Aus den Ergebnissen sollen gegebenenfalls entsprechende Handlungsschritte abgeleitet werden.
Im Laufe der 47. KW wird nunmehr vom Büro Junker + Kruse eine Überprüfung des gesamten Einzelhandelsbestandes in der Stadt Haltern am See sowie der ergänzenden Funktionen in den beiden zentralen Versorgungsbereichen beginnen. Auch wenn eine Betretung der Ladenlokale nicht erforderlich ist, können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros bei Bedarf durch ein Schreiben der Stadt ausweisen. Die ermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Für Rückfragen steht Maria Lichter (Tel. 02364/ 933-272) bei der städtischen Wirtschaftsförderung zur Verfügung.
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