Bis zum 19. Februar im Verwaltungsgebäude an der Rochfordstr.1
Entwurf des Halterner Einzelhandelskonzeptes ist ausgelegt
Die Stadt Haltern am See hat das Büro Junker + Kruse im September 2019 mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Haltern am See beauftragt. Diese Untersuchung zeigt – unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher, demographischer und städtebaulicher Rahmenbedingungen als auch betrieblicher Anforderungen – einzelhandelsspezifische Entwicklungserfordernisse und -grenzen auf und entwickelt darauf aufbauende Strategien für die zukünftige Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels in Haltern am See im Allgemeinen und insbesondere der zentralen Versorgungsbereiche im Speziellen.
Die Fortschreibung umfasst zunächst eine Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis sowie eine Neubewertung der daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Haltern am See. Darauf aufbauend sind die im Jahr 2008 formulierten konzeptionellen Bausteine des Einzelhandelskonzepts (Zielsetzungen, Zentren Hierarchie, Definition und Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, Sortimentsliste sowie Empfehlungen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung) geprüft und – soweit notwendig – überarbeitet bzw. angepasst worden. Erst ein umfassendes und aktuelles gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept ermöglicht es der Kommune, einen städtebaulich begründeten Einfluss auf die Entwicklung des Einzelhandels zu nehmen. Nach Abschluss der Offenlage werden die Stellungnahmen abgewogen und es ist vorgesehen, das Einzelhandelskonzept im Anschluss dem Rat der Stadt Haltern am See zur Beschlussfassung als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB vorzulegen. Mit dem Beschluss durch den Rat der Stadt Haltern am See und dessen Bekanntmachung entfaltet das Konzept dann seine rechtliche Wirkung. Das Einzelhandelskonzept umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Haltern am See. Es liegt ab sofort für alle Interessierten bis zum 19. Februar zur Einsicht aus. Und zwar während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr.1, 45721 Haltern am See im ersten Obergeschoss in Zimmer 1.11 des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung öffentlich aus. Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Corona-Schutzbestimmungen nur unter Vereinbarung eines Termins während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung melden sich Interessierte unter der Rufnummer 02364 933-0. Das Einzelhandelskonzept ist im Zeitraum der öffentlichen Auslegung ebenfalls im Internet auf der Seite der Stadt Haltern am See – www.Haltern-am-See.de unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung abrufbar.
Bis zum 19. Februar können Stellungnahmen zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes vorgebracht werden. Stellungnahmen können per E-Mail oder schriftlich an die folgende Adresse gesandt werden: Stadt Haltern am See, Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung, Rochfordstr.1, 45721 Haltern am See. E-Mail: wirtschaftsfoederung@haltern.de
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