Coronavirus - Informationen für Halterner Unternehmen
Beantragen der Soforthilfe nur elektronisch möglich
Haltern. Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die NRW Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Aktuell wird das elektronische Antragsverfahren vorbereitet, das am Freitag, 27. März, online gehen soll. Die städtische Wirtschaftsförderung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Beantragen dieser Soforthilfe nur elektronisch möglich sein wird. Deshalb bietet sie Betrieben, die nicht über die Möglichkeiten des Internets verfügen, ihre Hilfe an: Telefon 02364 933-272 (Maria Lichter). Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW sind hierzu wichtige Informationen verfügbar, die zur Vorbereitung einer möglichen Antragstellung bereits jetzt genutzt werden können. Folgender Link führt dorthin: https://www.wirtschaft.nrw/nrwsoforthilfe-2020 .
Insgesamt berichtet Maria Lichter darüber, dass sich derzeit immer wieder Anrufer bei ihr melden, um zu erfahren, an welche Stelle sich die Verantwortlichen von kleineren und mittleren Betrieben wenden können, um sich nach möglichen Hilfen zu erkundigen. „Dabei stellen wir auch fest, dass die meisten über ihre Kammern und Verbände gut informiert werden. Ebenso begrüßen wir es, wenn wir von gegenseitigen Hilfestellungen der Betriebe erfahren, hier vermitteln wir sehr gerne.“ Die städtische Wirtschaftsförderung ist auch per Mail zu erreichen: wirtschaftsfoerderung@haltern.de.
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