Sozialgericht verhängt gegen Jobcenter Hagen Verschuldenskosten

Mit Beschluss vom 13.06.2017 (Az.: S 19 AS 2057/17 ER) verurteilte das Sozialgericht Dortmund das Jobcenter Hagen zu einem Bußgeld gemäß § 192 des Sozialgerichtsgesetzes von 500,00 € wegen Verschuldenskosten.

Das Jobcenter Hagen verweigerte wiederholt EU-Ausländern - Arbeitnehmern mit Minijobs - aufstockendes Arbeitslosengeld II. Eine Rechtsgrundlage dafür sei weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung zu finden.

„Das Jobcenter Hagen hatte einer seit 2014 in Deutschland lebenden rumänischen Familie mit vier Kindern Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld verweigert, obwohl der Familienvater angab, Arbeitnehmer mit einer Tätigkeit als Paketsortierer in einem DPD-Depot zu sein.
[…]
Das Verhalten der Behörde erwecke den Eindruck, dass sie es in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlege, nur zu leisten, wenn sie von dem Gericht dazu verpflichtet werde. Das Jobcenter Hagen behindere damit die Gewährung effektiven sozialgerichtlichen Rechtsschutzes.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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