Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer des Werkhof wegen möglicher Steuerhinterziehung

Am 06.11.2012 bestätigte die Staatsanwaltschaft Hagen auf Nachfrage, dass unter dem Az. 300 Js 1074/12 ein Ermittlungsverfahren gegen Johannes Peter Wilhelm Krause u. a. wegen des Tatvorwurfs der Steuerhinterziehung eingeleitet worden sei.
Derzeit werde geprüft, ob Anklage erhoben werden wird.

Auch das Zollamt Hagen ist unter dem Az.: SV 3300-8120-P 1840/l2 - E 3203 an der Prüfung illegaler Beschäftigung beteiligt.

Der Werkhof beschäftigte seit 2006 Hunderte von Ein-Euro-Jobbern und kassierte dafür Steuermittel in erheblichem Umfang. Die vorgehaltenen Stellen werden unter Sanktionsandrohung gegen Erwerbslose durch die Jobcenter Hagen und Märkischer Kreis besetzt.

Aufgrund der gesetzlichen strengen Vorgaben des § 16 SGB II und der anhaltenden Kritik des Bundesrechnungshofes am Missbrauch solcher Arbeitsgelegenheiten ist davon auszugehen, dass zumindest der größte Teil der Ein-Euro-Jobs rechtswidrig vorgehalten wird und zu einer Wettbewerbsverzerrung mit lokalen Firmen geführt hat. Die Prüfung auf Unterschlagung von Gewerbesteuern und der damit verbundene Vorwurf der Schwarzarbeit in erheblichen Umfang wird zu prüfen sein.

Vor diesem Hintergrund ist es geradezu kurios zu nennen, dass die Stadt Hagen über eine Ablösung und Abfindung von Pit Krause diskutiert. Möglicherweise muss sich Herr Krause damit abfinden, dass ein Strafverfahren gegen ihn und seine Helfer eingeleitet wird.

Mehr dazu:
http://www.beispielklagen.de/IFG020.html

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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