Finanzgericht Münster: Dank und Anerkennung für langjähriges Engagement!
Seinen Dank und seine Anerkennung sprach Johannes Haferkamp, der Präsident des Finanzgerichts Münster, fünfzehn ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern des Finanzgerichts Münster aus, die auf eine ganz besonders lange Tätigkeit zurückblicken und mit Ablauf der Wahlperiode Ende letzten Jahres aus dem Amt geschieden waren.
„Sie haben sich“ – so Haferkamp – „über Jahrzehnte in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Neben verantwortungsvollen hauptberuflichen Aufgaben haben Sie zusätzlich die Herausforderung angenommen, als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Münster in einer Vielzahl von Streitfällen für Gerechtigkeit und Rechtsfrieden zwischen Steuerbürger und Fiskus zu sorgen. Ich bin froh, dass Sie in all den Jahren die hohe fachliche Kompetenz der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Gerichtes mit Ihrem „gesunden Menschenverstand“ und Ihrer Lebenserfahrung ergänzt haben.“
„Gerade zu Beginn der Tätigkeit sei es nicht immer leicht gewesen, sich in die oft komplizierten Fälle hinein zu denken“, hieß es aus den Reihen der Geehrten, die zwischen 25 und 37 Jahre beim Finanzgericht Münster aktiv waren. Langweilig sei es allerdings in all den Jahren auch nicht geworden, denn so „bunt wie das Leben“ seien auch die Fälle, über die das Gericht zu entscheiden habe. Vor dem Finanzgericht streite nämlich sowohl der Lehrer mit dem Finanzamt über sein Arbeitszimmer als auch die Aktiengesellschaft über steuerliche Folgen einer Unternehmensumstrukturierung.
Langweilig werde es für die Richterinnen und Richter des Finanzgerichts auch in Zukunft nicht werden. „Bei inzwischen etwa 10 Änderungen der Steuergesetze pro Jahr ist es nicht verwunderlich, dass es für den Steuerpflichtigen immer schwieriger wird, den Überblick zu behalten. Um so wichtiger ist es daher, dass die Finanzgerichte auch in Zukunft die Rechtsentwicklung durch den Gesetzgeber und die Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung im Blick behalten. Je komplizierter das Steuerrecht wird und je kurzlebiger die Steuergesetze sind, desto mehr Bedeutung kommt einem effizienten Rechtsschutz durch die Finanzgerichte zu“, so Haferkamp.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter entscheiden gemeinsam mit den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern der 15 Senate des Finanzgerichts Münster über Steuerstreitigkeiten zwischen Bürgern bzw. Unternehmen einerseits und Finanzämtern andererseits. Auch Kindergeldstreitigkeiten gehören zum Aufgabengebiet. Die vom Richterwahlausschuss für eine Wahlperiode von jeweils fünf Jahren gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind einem Senat zugeordnet. Ein Senat besteht aus fünf Richterinnen bzw. Richtern, d.h. es entscheiden jeweils drei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter. Dabei sind alle mit dem gleichen Stimmrecht ausgestattet.
Auf dem Bild sehen Sie: Vorne - links nach rechts: Ursula-Marie Holsing, Anne Jordan, Johannes Haferkamp, Elisabeth Gerdemann, Maria Schulze Zumkley, Mitte – links nach rechts: Heinz-Lothar Luther, Konrad Rackwitz, Alois Heynck, Hermann Schapmann, Hinten – links nach rechts: Kurt Dietzschold, Hans Hennig Blomeyer, Heinrich Eckhardt Brautlecht; Gerhard Klocke; es fehlen: Rainer Abeler, Jürgen Lichtsinn und Gerhard Völker
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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