Frank Baranowski zum Harz-IV-Anspruch für EU-Bürger: „Der Bund darf nichtwegsehen“ (SGK-NRW)
11.10.2013
Urteil: EU-Bürger haben Hartz-IV-Anspruch nach vergeblicher Arbeitssuche. „Die Folgen der europäischen Freizügigkeit dürfen nicht bei den Kommunen abgeladen werden.“
Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski, gleichzeitig Landesvorsitzender der SPD-Kommunalen in NRW, reagiert mit dieser Forderung auf ein Urteil des Landessozialgerichts vom vergangenen Donnerstag. Danach muss das Jobcenter Gelsenkirchen einer vierköpfigen rumänischen Familie Hartz IV-Leistungen zahlen.
„Wenn das Gericht feststellt, dass eingewanderten EU-Bürgern diese Leistungen zustehen, dann ist das die eine Sache – die andere Sache ist allerdings, dass die Kommunen bei der Finanzierung nicht erneut allein gelassen werden dürfen“, so Baranowski weiter. „Wir haben bei den Beschlüssen zur EU-Erweiterung nicht mit am Tisch gesessen, aber sollen jetzt die finanziellen Folgen tragen.
Das kann der Bund nicht mit uns machen“, lautet die klare Ansage.
Auch wenn die Entscheidung zunächst zu einem Einzelfall ergangen ist, erklärte das Gericht, es handele sich um eine wesentliche Grundsatzfrage, die bundesweit etwa 130 000 Personen betreffe. Aus ihrer Sicht hätten nun vor allem hier lebende und vergeblich Arbeits suchende Rumänen und Bulgaren Aussicht auf Hartz IV, so dass auf die Kommunen zahlreiche neue Leistungsanträge und damit neue Kosten zukommen könnten.
„Es sind nicht nur in Nordrhein-Westfalen viele Kommunen betroffen. Bremen, Hamburg, Hannover oder auch Mannheim haben identische Probleme. Auch daran lässt sich erkennen, dass wir es mit einer deutschlandweiten Problematik zu tun haben. Deswegen erwarten wir jetzt vom Bund eine klare Positionierung“, erläutert Baranowski weiter.
„Die Zeit drängt, denn bereits im kommenden Jahr wird sich die Zahl der Zuwanderer deutlich erhöhen, weil dann die uneingeschränkte Freizügigkeit gilt“, mahnt der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik schnelle Entscheidungen an.
In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ab wann einer aus dem EU-Ausland eingereisten Familie ein Anspruch auf Hartz IV zusteht.
Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen.
Das Gericht entschied nun, dass dieser Fall auf die Familie nicht zutreffe, weil sie zur Zeit der Antragsstellung schon ein Jahr in Deutschland lebte.
Weil die Bundesagentur für Arbeit wenig Aussicht auf Beschäftigung für den Vater sehe, erlösche der Grund für die Verweigerung der Leistungen nach sechs bis neun Monaten.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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