Hauskatze, Freigängerin wird mit Schusswaffe verletzt

23. März 2010
Kahle Plack, 46509 Xanten
Nina in Sicherheit

In der Hand des Richters am Amtsgericht Düsseldorf, Herrn Günther G., kullert in einem Glasröhrchen ein kleiner Bleiklumpen. Beim näheren Hinsehen, ist ein Projektil zu erkennen; trotz einer Verformung ist es als ein typisches Geschoss ( Diabolo ) aus einem Luftgewehr/Luftpistole zu identifizieren. Eine Waffe, die bevorzugt von Sportschützen benutzt wird. Das Projektil, so erzählt der Richter, wurde aus der rechten Hinterpfote seines Siam-Abbessinierkatzenmischling vom Tierarzt entfernt. Dabei musste sogar eine Zehe amputiert werden. Eines Abends in der vergangenen Woche humpelte die Kätzin, an der Pfote blutend, in das Haus in Stadtrandlage von Xanten. Der Tierarzt stelle dann eindeutig fest, dass auf sie geschossen wurde. Die Familie fühlt sich seit dieser Zeit in ihrer gewohnten Umgebung ziemlich unsicher und befürchtet schmerzhafte Wiederholungen. Bereits in der Vergangenheit wurden zwei Katzen in der Nachbarschaft durch Schüsse aus dem Luftgewehr/der Luftpistole verletzt. Dies erfuhren sie aber erst jetzt. Die Verletzung oder gar die ungerechtfertigte Tötung von Tieren, das soll dem " Schützen " klar sein, ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Keine " Sachbeschädigung " mehr, wie es verniedlichend und unsensibel noch vor einigen Jahren hieß. Dieses Gesetz wurde aus der - verspäteten - Erkenntnis geboren, dass der Mensch Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf trägt. So ist es u. a. strafbewehrt, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm Schmerz oder Leid zuzufügen. Der Verstoß wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Leider werden nicht alle derartigen Vorfälle bei der Polizei angezeigt, wie im vorliegend Fall geschehen. Denn erst durch die Häufung von gleichgelagerten Anzeigen erhält die Ermittlungsbehörde ein umfassendes Bild auf einen sachlichen und örtlichen Schwerpunkt. Dem kann dann eher verstärkt nachgegangen werden. Und, wer den Gang zur nächsten Polizeidienststelle scheut, kann sich zeitsparend an den zuständigen Bezirksbeamten wenden oder online unter www.polizei-kreis-wesel.de die Straftat anzeigen oder Hinweise geben.
Die Kätzin ist zwischenzeitlich dank der tierärztlichen Behandlung und häuslichen Pflege wieder wohlauf.

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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