Auch Hunde brauchen Auslauf

19. April 2010
Rathaus, 46509 Xanten
Freilaufen...
5Bilder

Die Haltung von Hunden wird bekanntlich mit einer sogenannten „ Hundesteuer „ bestraft. Diese beträgt im kommenden Jahr in Xanten ca.150.000,00 Euro. In den letzten 10 Jahren wurde die Stadt demnach mit ungefähr eine Million Euro gesponsert. Mit diesen Einnahmen, da zweckungebunden, werden beispielsweise Frostschäden in Straßen beseitigt, Schulen saniert oder die ehrenamtliche Tätigkeit der Ratsmitglieder aufgewendet. Da bleiben auch noch ein paar Fliesen für das vereinseigene Schwimmbad, die Erneuerung eines Sportplatzes oder einige Watt für die Ausleuchtung eine Skateranlage übrig. Nur Hundehalter gehen leer aus; sie sind die einzigen Nettozahler. Dies sollten diejenigen bedenken, die jetzt einen Bürgerantrag auf Ausweisung von Hundeauslaufflächen für unwichtig und überflüssig erachtet haben. Möglicherweise gibt es auch wichtigere Vorhaben. Aber für viele Xantener Bürger ist ein Hund mehr als ein vierbeiniges Tier, sondern Spielfreund, Beschützer oder auch treuer Lebensbegleiter. Der immer wiederkehrende Hinweis auf ausreichende Freiflächen außerhalb der Stadtbebauung ist eher eine nicht überprüfte Behauptung, entspricht aber nicht der Realität. Denn, wegen jagdlicher, forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher, naturschutzrechtlicher oder deichrechtlicher Belange führen nichtangeleinte Hund immer wieder zu unerquicklichen Auseinandersetzungen mit den personifizierten Hütern dieser Belange. So verweisen darüber hinaus Schilder, z. B. am Waldeingang ( Hees ), am Beginn des Rheindeiches sowie vor einer weitläufigen Wiese in Birten die Hundehalter darauf hin, dass Hunde nur angeleint zu führen hin. Wo sind da die ausreichend vorhandenen Freiflächen? Dass in den Köpfen dieser Schildermacher Hunde offensichtlich nur als allzeit bereite Kotabsetzer irrlichtern, zeugt kaum von Hundesachverstand und wenig Feingefühl gegenüber hundehaltenden Mitbürgern.
Zudem sind diese Flächen auch noch zeitlich, z. B. während der Brut-, oder der Setzzeit für eine Hundenutzung eingeschränkt. Nur auf einer abgegrenzten Fläche können Hunde toben und laufen, ohne andere Interessen zu verletzen. Dass sich für diesen, doch bescheidenen aber wichtigen Wunsch der Hundehalter im Rat/Verwaltung von Xanten so gut wie keine Lobby findet, ja im Gegenteil weiterhin stur und engstirnig und mit falschen Argumenten jegliche Erörterung verweigert wird, ist objektiv nicht nachvollziehbar und auch rechtlich nicht unbedingt haltbar. Denn nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, müssen die Kommunen Flächen bereitstellen, auf denen Hunde ohne Leine laufen dürfen. Zwar gibt es in Xanten keinen absoluten Anleinzwang, doch, wie geschildert, ein Freilaufverbot und dies, für nahezu alle Flächen in Xanten. Lobenswert ist sicherlich die Einzelinitiative eines Xantener Bürgers, selbst für eine Hundefläche zu sorgen. Doch damit kann sich die Stadt ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht entziehen..

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

6 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.