Meinung zu Bebauungsplänen ist gefragt

9. Dezember 2015
16:00 Uhr
Feuerwache Langenberg, Velbert

Im Rahmen der Planverfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 131 Fellershof, Nr. 133 Sportplatz Uferstraße, Nr. 309.01 Öhlersberg, der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 342 Am Brinker Weg sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Fellerstraße wird am Mittwoch, 9. Dezember, ab 17 Uhr, die Öffentlichkeit beteiligt. Veranstaltungsort der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Feuerwehrgerätehaus in Velbert-Langenberg (Voßkuhlstraße 36). Bereits eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung, also ab 16 Uhr, hängen die Planunterlagen im Veranstaltungsraum aus, um sich vorab zu informieren. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Planungen mit den allgemeinen Zielen und Zwecken erläutert. Der Öffentlichkeit wird anschließend Gelegenheit haben, sich zu den Vorentwürfen zu äußern und sie mit den Fachleuten der Stadtverwaltung zu erörtern.

Ziel des Bebauungsplanes Fellershof ist es, auf den derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen ein neues Wohngebiet zu erschließen. Auf den Flächen zwischen Bonsfelder Straße und Fellerstraße sollen rund 80 Wohneinheiten in verschiedenen Haustypen entstehen. Zudem sollen die bestehenden gewerblichen Nutzungen an der Fellerstraße gesichert werden. Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Fellerstraße sollen zudem die Flächennutzungsplandarstellungen (gewerbliche Bauflächen) an die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens (Wohnbauflächen) angepasst werden.

Anlass des Bebauungsplanverfahrens Sportplatz Uferstraße ist die Erschließung des Sportplatzes an die Uferstraße. Entsprechend der gemischten Nutzung im Umfeld des Plangebietes, die durch Wohnen und mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe geprägt ist, soll nach Aufgabe des Sportplatzes eine Nachnutzung ermöglicht werden.

Beim Bebauungsplanverfahren Öhlersberg sind innerhalb des bestehenden Bebauungsplans Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltungsgebäude festgesetzt. Mit dem Änderungsverfahren soll diese Festsetzung aufgehoben werden, um die Nutzungsmöglichkeiten des Alten Rathauses in der Hauptstraße 94 zu erweitern.

Da die Bebauung im Wohngebiet Am Brinker Weg abgeschlossen ist, entspricht der gleichnamige Bebauungsplan nicht mehr den Anforderungen eines rechtmäßigen Bebauungsplans. Daher soll er aufgehoben werden.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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