Allen Nachbarn des Flughafens insbesondere in den Einflugschneisen wird geraten (auch in Essen Kettwig), dringend die Planfeststellungsunterlagen bei den Auslegungsstellen vor Ort oder im Internet http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Luftverkehr/Planung/Planfeststellung_FH_Duesseldorf/index.php zu sichten und Einwendungen zu erheben.
Einwendungen sollten individuell begründet und rechtzeitig an die Bezirksregierung Düsseldorf (Anhörungsbehörde) geschickt werden. Der Verein „Bürger gegen Fluglärm“ (BgF) wird dazu auf der Homepage (http://www.buergergegenfluglaerm.de ) Textbausteine zur Verfügung stellen und Informationsblätter verteilen.
Sie verlieren jedes Einspruchsrecht, auch gegen spätere Folgen der Ausbauten, also z. B. gegen weitere Erhöhungen der Flugbewegungen gerade in Tagesrand- und Nachtzeiten, anzugehen.“, wenn Sie jetzt keine detaillierten und begründeten Einwände erheben.
Dazu Herr Rechtsanwalt Sommer: „Mit dem laufenden Verfahren wird versucht, den Ausbau des Flughafens in kleinen „Häppchen“ (Salami-Taktik) fortzusetzen.
Flughafen und Verkehrsministerium wollen einen weiteren Ausbau ohne die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung aller Ausbaumaßnahmen der letzten Jahre durchsetzen. Die Planfeststellungsunterlagen weisen grundlegende Mängel auf. So wird einerseits behauptet, der Flughafen benötige 14 neue Flugzeugabstellpositionen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, andererseits gehen aber alle Gutachten zu Fluglärm, Bodenlärm, zu Lichtimmissionen und Luftschadstoffen, von der gleichen Anzahl Flüge aus (131.00 pro Halbjahr). Wenn aber die 131.000 Flüge auch ohne Ausbau möglich sind, kann der Flughafen auf den Ausbau verzichten. Es ist aber gerade umgekehrt: Der Flughafen beseitigt mit dem Ausbau seine Kapazitätsengpässe, verschweigt aber mit den Gutachten die Auswirkungen, indem er von weitgehend gleichem Flugbetrieb vorher und nachher ausgeht. Die Gutachten sind mit dem Verkehrsministerium abgestimmt, das offenbar die Verschleierungstaktik mitträgt.
Bereits vor zwei Jahren hatte der Verein BgF durch Rechtsanwalt K. Sommer gefordert, mit der Auslegung eine sogenannte „summarische Umweltverträglichkeitsprüfung“ durchzuführen. Danach hätten alle Ausbau- und Genehmigungsmaßnahmen (mindestens der letzten 10 Jahren) zusammengefasst und hinsichtlich ihrer Gesamt-Auswirkungen betrachtet werden müssen. Die jetzt vorgelegten Unterlagen enthalten aber keinerlei Hinweise darauf, dass die von der EU zwingend vorgeschriebene summarische Betrachtungsweise eingehalten worden ist.
Stattdessen werden die Auswirkungen des Flug- und Bodenlärms klein gerechnet: So soll laut Gutachten die Gesamt-Lärmbelastung in Lohausen nur „unmerklich“ um ca. 0,25 dB(A) Dauerschallpegel steigen. Ein Blick in die Betriebsgenehmigung vom 21.09.2000 zeigt jedoch, dass dort für den Lärmmesspunkt Lohausen ein Nacht-Dauerschallpegel von 45 dB(A) ermittelt wurde. Das dem Antrag beigefügte lärmmedizinische Gutachten gibt für Lohausen nun 65,28 dB(A) an, was (wegen des logarithmischen Maßstabs) eine explosionsartige Vervielfachung der nächtlichen Flug- und Bodenlärmbelastung bedeutet. Durch die Verharmlosung der Gutachter werden die Bürger erneut getäuscht.
Solche Täuschungsmanöver haben System, das lässt die Betriebsgenehmigung von 2005 vermuten. Dort gibt es zwar auf Seite 190 den Gliederungspunkt 5.2 „Bewertung der Fluglärmentwicklungen“ aber ohne Text (siehe http://www.duesseldorf-international.de/_uploads/uploads/nachbar_flughafen/_betriebsgenehmigung.pdf ). Und die Versuche, nachträglich den Text ab S.163 dafür einzuspannen, gehen fehl, weil auf den Folgeseiten rein gar nichts über die Entwicklung der Fluglärmbelastung z.B. in Lohausen oder Ratingen steht. Eine Behörde, die in Genehmigungsprozessen solche eklatanten Fehler übersieht, stellt ihre Glaubwürdigkeit in Frage. Ist Absicht zugunsten der Wirtschaft im Spiel?
Vor allem geht es um die Zunahme der Lärmbelastung in den Nachtstunden (23:00 bis 24:00 und 5:00 bis 6:00 Uhr). BgF (bzw. Bürger für Nachtruhe) hatten daher um eine stundengenaue Analyse des Bodenlärms gefordert. Warum dies nicht gemacht wurde, lässt sich vermuten:
Mit der Betriebsgenehmigung vom 09.11.2005 wurde die Zahl der planbaren Landungen in der letzten Tag- und der 1. Nachtstunde um 20 (Sommer) bzw. 30 (Winter) Flüge erhöht. Die zusätzlich gelandeten Maschinen können aber wegen des Nachtstartverbots nicht mehr am selben Tag aus Düsseldorf abfliegen. Deshalb muss die Zahl der Abstellpositionen drastisch erhöht werden, um diese Betriebsgenehmigung überhaupt füllen zu können. Dies gelang in den Wintermonaten seit 2005/2006 nicht im Entferntesten. Damit ist empirisch belegt, dass die derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht beklagte Betriebsgenehmigung rechtswidrig sein muss, weil weder der Bedarf für diese Erhöhungen in den Tagesrand- und Nachtstunden nachgewiesen wurde, noch die „Übernachtungskapazität“ hierfür am Flughafen vorhanden war.
Nun benötigt der Flughafen weich formulierte Nachtflug“beschränkungen“, die gerade die Billigflieger dazu einladen, ihre Umläufe so knapp zu planen, dass es nur bei einem Zusammentreffen allergünstigster Umstände zu einer Landung vor 23:00 Uhr reicht. Eine Zusammenstellung, die das beweist, ist unter dem Link http://www.buergergegenfluglaerm.de/index.php?showfile=1&fid=207&p=downloads&area=1&categ=16 einzusehen.
Damit aber nicht genug: Alle Untersuchungen zu den Auswirkungen des Bauvorhabens klammern das durch die Straßen „Am roten Haus“ und „Eckenerstr.“ begrenzte Gebiet südlich des Flughafens aus
(http://www.buergergegenfluglaerm.de/index.php?showfile=1&fid=208&p=downloads&area=1&categ=16 ). Gründe hierfür werden nicht genannt.
Auch dieses anwohner- und bürgerunfreundliche Vorgehen des Flughafens und des Eigentümers (Stadt Düsseldorf) zeigt wieder mal, wes Geistes Kind die handelnden Akteure sind. Der am völlig falschen Platz liegende Flughafen versucht erneut mit allen bzw. halbseidenen Tricks, sich trotz seiner unmöglichen innerstädtischen Lage weiter auszudehnen. Und das Verkehrsministerium und die Bezirksregierung scheinen die Bürger im dicht besiedelten Umland vor den gesundheitlichen Gefahren des Flugbetriebes und des raumgreifenden Ausbaus nicht zu schützen. In den letzten 50 Jahren hat sich also diesbezüglich nichts in Düsseldorf geändert (siehe http://www.buergergegenfluglaerm.de/index.php?showfile=1&fid=206&p=downloads&area=1&categ=16 ).
Warum vermeiden unsere Landespolitiker eine offene Auseinandersetzung mit den hunderttausenden Anwohnern in den umliegenden Städten und Gemeinden?
Warum genehmigen sie statt dessen Scheibchen für Scheibchen immer neue Anträge? Die Bürger wollen endlich wissen, wo die Reise hingeht, z. B. in welchem Maße der Flughafen Düsseldorf mitwachsen soll, wenn in den kommenden Jahren die von der Luftfahrtbranche prognostizierte Verdopplung des Flugverkehrs stattfindet.
Fazit:
Der Flughafen Düsseldorf hat ein Integrationsproblem und wenn die handelnden Akteure nicht umgehend Grenzen definieren, wird ihnen auch dieses Problem wahrscheinlich auf die Füße fallen.
BÜRGER GEGEN FLUGLÄRM
Autor:Jens Niemann aus Essen-Kettwig |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.