Können Eltern wegen Krankheit oder insbesondere wegen Umzugs ins Altersheim ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren, ist zuerst einmal das Sozialamt zuständig. Haben die Kinder ein höheres Einkommen oder auch Vermögen, bittet sie das Amt zur Kasse: Sie werden aufgefordert, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen. Der Elternunterhalt ist heute schon öfter Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen geworden. Auf Grund der Altersstruktur und der leeren Sozialkassen wird das Sozialamt immer öfter anklopfen. Was tun, wenn die Zahlungsaufforderung vom Sozialamt kommt? Inwieweit haften Kinder für pflegebedürftige Eltern? Welcher Selbstbehalt muss den Kindern bleiben, was ist „Schonvermögen“, auf das das Sozialamt keinen Zugriff hat? Antworten auf diese Fragen gibt Christina Warsitz, Fachanwältin für Familienrecht, beim ISUV-Infotreff am Dienstag, 16. August, um 19.30 Uhr im Städt. Senioren-Büro Innenstadt-Ost, Wilhelm Hansmann Haus, Märkische Str. 21.Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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