Bedürftigkeitsprüfung: ABC der Anrechnung von Vermögen. Welche Vermögen werden herangezogen und wie ist das Anrechnungsverfahren.

1. Dezember 2011
18:00 Uhr
Arbeitslosenzentrum, 44147 Dortmund

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind nach sozialhilfetypischen Bedarfe bestimmt.

Sie sind abhängig von einem Antrag und einem Folgeantrag und von einer Prüfung der Hilfebedürftigkeit.

Eigenes Vermögen kann zur Ablehnung des ALG II führen oder die finanziellen Leistungen vermindern.

Es gibt viele Arten von Vermögen:
das Bargeld auf dem Sparbuch
Bausparguthaben und Wertpapiere
ein PKW
oder eine Eigentumswohnung

Welche Vermögen werden angerechnet und wie ist das Berechnungsverfahren.
In der Veranstaltung wird ein Überblick über diese Regelungen gegeben.

Referent: Herr Jonny Bruh- Tripp, pädagogischer Mitarbeiter des Erwachsenenbildungswerkes der Vereinigten Kirchenkreise.

Die Verstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Veranstaltungsort: ALZ, Leopoldstr. 16-20.

Autor:

Karin Geise aus Dortmund-Nord

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