Auch bei selbständiger Tätigkeit kann ein Anspruch auf finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt im SGB II bestehen, nämlich dann, wenn der Gewinn zu gering ist, um den Lebesunterhalt zu sichern.
Wie werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Rahmen des SGB II ermittelt?
Welche Freibeträge werden gewährt?
Wie ist die soziale Absicherung in der Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung?
Gibt es weitere finanzielle Hilfen durch das Jobcenter und welche beratenden und unterstützenden Einrichtungen gibt es in Dortmund, die eine selbständige Tätigkeit begleiten.
Referent: Herr Kay Utermark, Mitarbeiter des Jobcenter Dortmund, Teamleiter im Bereich Selbständige.
Veranstaltungsort: Leopoldstr. 16-20, 44147 Dortmund. Tel: 0231 81 21 24
Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Autor:Karin Geise aus Dortmund-Nord |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.