Baum- und Grünschutzinitiative Bottrop nimmt hierzu Stellung
Die Teilnehmer der Baum- und Grünschutzinitiative haben sich mit den Baumfäll- lungen an der B 224 ausführlich beschäftigt und geben zu dem Tagesordnungs- punkt: „Sachstandsbericht der Verwaltung zu den Baumfällungen an der B224“ im Planungsausschuss am 26.01.2012 folgende Stellungnahme ab:
Wie bekannt, ist durch das Sturmtief „Ulli“ am 03.12.2012 eine abgeknickte Pappel quer über beide Fahrbahnen der B 224 gefallen. Zum Glück geriet kein Auto unter dem Baum. Daraufhin hat sich sofort der Landesbetrieb Straßen NRW dazu ent- schlossen, im Abschnitt von der Welheimer Straße bis zur Gungstraße 30 Kronen an Pappeln zu entfernen. Des Weiteren verkündete der Straßen NRW-Sprecher Bernd Löchter: „Die Baumpflegearbeiten seien „Prophylaktisch (vorbeugend). So wolle der Landesbetrieb Straßenbau für Verkehrssicherheit auch bei erneuten Orkanböen sorgen“. Bereits einen Tag später, nach dem ein Gespräch zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW, der Firma HVG (Baumgutachter) und der Deutschen Annington (Grundstücksbesitzerin) über den Zustand der Pappeln statt gefunden hat, verkündete der Vertreter von Straßen NRW überraschend, dass jetzt alle vorhandenen 150 Pappeln aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen. Der von der Deutschen Annington bestellte Gutachter hat die Gefahrenlage auch bestätigt.
Aufgrund eines Antrages der DKP beschäftigt sich jetzt am kommenden Donnerstag, den 26.01.2012 der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz mit diesem Thema. Aus der Begründung für den Tagesordnungspunkt 13 kann man u.a. folgendes entnehmen: „Die Pappeln weisen bereits ein Alter von ca. 60 - 70 Jahren auf. Zu beachten ist, dass die Umtriebszeit -Hiebreife- bei Pappeln mit einem Alter von ca. 40 Jahren erreicht ist“?
Diese Aussage wollte Willi Urban, Sprecher der Baum- und Grünschutzinitiative, sofort überprüfen. Da er aber nicht feststellen konnte, um welche Pappelart es sich an der B 224 genau gehandelt hat, wollte er vom Fachbereich Umwelt und Grün der Stadt Bottrop eine Kopie vom Gutachten haben, damit er die Pappelart und den Zustand der Bäume erfahren konnte. Die Aushändigung des Gutachten wurde ihm verweigert. Trotzdem kann er aus seinem Erfahrungsschatz berichten, dass z.B. die ihm bekannten, einheimischen Pappelarten: „Graupappeln, Schwarzpappeln und Zitterpappeln mindestens 100 Jahre alt werden und die Hiebsreife bei 40 - 60 Jahren liegt. Außerdem weist die Rechtsprechung schon mehrmals auf folgendes hin: „Die Verkehrssicherheit von Bäumen lässt sich normalerweise nicht an einem bestimmten Alter und schon gar nicht an Umtriebszeiten -Hiebsreife- aus der Forstwirtschaft festmachen (diese haben sich ja im Hinblick auf die wirtschaftliche Nutzung entwickelt)“. „Eine pauschale Altersgrenze für die Verkehrssicherheit lässt sich also nicht festlegen, was mit zahlreichen Beispielen ausreichend sicherer Altbäume jederzeit nachzuweisen wäre“. Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, das sehr viele Pappeln, die mindestens 30 - 60 m von den Fahrbahn der B 224 entfernt standen und noch stand- und verkehrssicher waren, gleich mit gefällt wurden?
Daher steht aus den vorgenannten Gründen für die Baum- und Grünschutz- initiative eindeutig fest, dass die meisten Pappeln nicht aus Verkehrssicher- heitsgründen gefällt, sondern ohne großen Widerstand für den Ausbau (Ver- breiterung) der B 244 zur A 52 schon gefällt wurden.
Da eine Lärmschutzwand auf Antrag vom Landesbetrieb Straßen NRW oder der Stadt Bottrop schon vor 20 Jahren an der Bundesstraße B 224 hätte eingebaut werden können, hat sich jetzt die Lebensqualität der Anwohner durch die Fällung aller Bäume noch weiter verschlechtert und ist nicht mehr zumutbar.
Willi Urban
Autor:Willi Urban aus Bottrop |
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