SUV- und Sportwagenbesitzer müssen mehr zahlen
Autos werden ab 2021 nach CO2-Werten besteuert

Große Sport Utility Vehicle (SUV) wie der BMW X7 werden ab 2021 mit einer erhöhten Steuer belegt. Foto: BMW Group
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SUV-Besitzer und Eigner verbrauchsintensiver Sportwagen müssen ab 2021 tiefer in die Tasche greifen. Im Gegenzug werden besonders umweltfreundliche Fahrzeuge entlastet. Die im September vom Bundestag beschlossene Reform der Kfz-Steuer, die sich an den CO2-Werten ausrichtet und die Schadstoffe gegenüber dem Hubraum stärker gewichtet, tritt am 1. Januar in Kraft.

Die Steuerhöhe richtet sich künftig nach CO2-Werten und wird progressiv berechnet. Für Fahrzeuge, die mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, soll für jedes weitere Gramm ein Aufschlag von zwei Euro auf die ansonsten nach dem Hubraum berechnete Steuerlast erhoben werden.

Stufenweiser Anstieg ab 1. Januar 2021

Der Aufschlag steigt dann stufenweise an: auf bis zu vier Euro pro zusätzliches Gramm CO2 für Fahrzeuge mit besonders hohem CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer. Für Personenwagen, die bis Ende 2024 zugelassen werden und weniger als 95 Gramm CO2-Emissionen verursachen, soll es maximal fünf Jahre lang einen jährlichen Steuerbonus von 30 Euro geben. Autos, die am 1. Januar 2021 bereits zugelassen sind, sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Anreiz zur Anschaffung sparsamer Pkw zu schaffen. Für Verbraucher hat die Bepreisung auch ganz direkte Auswirkungen. Sie müssen mit deutlich höheren Spritpreisen rechnen. Laut Angaben des Umweltministeriums erhöhen sich die Preise für Benzin und Diesel pro Liter um sieben bis acht Cent.

Grundsätzlich ist außerdem mit einer spürbaren Erhöhung der Preise nicht nur für Neufahrzeuge zu rechnen, da der im Zuge der Corona-Pandemie auf 16 Prozent reduzierte Mehrwertsteuersatz wieder auf 19 Prozent steigt.

Reine Elektrofahrzeuge sind weiterhin steuerfrei, das gilt für alle Elektroautos, die bis Ende 2025 zugelassen werden. Die Steuerbefreiung gilt wie bisher für zehn Jahre, längstens aber bis Ende 2030.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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