Stadt lud ein: Vereine, Verwaltung und Weisse Flotte trafen sich am Baldeneysee
Keine Ausnahme für den Wassersport

Die Sportler am Baldeneysee hoffen, dass sie bald wieder aufs Wasser gehen können. Wie das möglich sein kann, wurde jetzt vor Ort diskutiert. | Foto: Archiv
  • Die Sportler am Baldeneysee hoffen, dass sie bald wieder aufs Wasser gehen können. Wie das möglich sein kann, wurde jetzt vor Ort diskutiert.
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Am Baldeneysee fand ein Treffen mit Vertretern der Wassersportlerinnen und –sportler statt. Daran teilgenommen haben unter anderem die IG Baldeney, Vertreter der Weissen Flotte Baldeney sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung. "Das Gespräch war sehr konstruktiv und einvernehmlich", lautet das Fazit der Stadt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich darauf verständigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ausnahmen für den Wassersport auf dem Baldeneysee möglich sind. Das wird auch durch das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen bestätigt.

Schreiben an die Staatssekretärin

Um den Wassersport schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können, wurde neben einem durch die IG Baldeney erstellten Konzept auch die Beschlüsse der Sportministerkonferenz vom 28. April diskutiert.
Darauf basierend wurde sich darauf verständigt, ein entsprechendes Unterstützerschreiben an die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes NRW, Andrea Milz, zu richten. Darin sprechen sich die Beteiligten für eine Aufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs nach Maßgabe der dort beschriebenen Regeln aus.

Sportangebote an der frischen Luft

Es wird gefordert, dass der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport so bald wie möglich in einem ersten Schritt wieder erlaubt wird, wenn die Sportangebote an der "frischen Luft" im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden.
Sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5 bis 2 Meter), kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden.

Steuerung des Zutritts

Die Umkleidekabinen sollen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben, Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden sollen nicht in der Sportstätte stattfinden, eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen, die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt werden, Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und keine Zuschauer zugelassen werden.

Autor:

Nina van Bevern aus Essen-Werden

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