Anwohner der Werdener Heckstraße wurden aufgeschreckt
Sie wollen kein Rosengäßchen
Die Sitzung der Bezirksvertretung ließ Anwohner der Werdener Heckstraße aufhorchen. Für die Grünen wies der Stellvertretende Bezirksbürgermeister Ludger Hicking-Göbels beim Thema „Denkmalschutz an der Wigstraße“ darauf hin, dass hier ,,Blockbinnenwege" immer noch Teil des Bebauungsplanes seien.
Engagiert plädierte Hanslothar Kranz aber dafür, dass Ansinnen eines Fußweges an dieser Stelle nicht zu verfolgen. Er kenne seine Mitbürger und wisse, dass die Anlieger von einem solchen „Blockbinnenweg" überhaupt nichts hielten. Die BV nahm dann auch Abstand. Nun haben Ulf C. Betzel mit Ehefrau Anke sowie Nachbarn wie Peter Funk und Bodo Goeritz einen offenen Brief verfasst und darin die BV 9 um Hilfe gebeten. Wer sich vor Ort die Gegebenheiten anschaue, werde unschwer erkennen, dass der noch gültige Bebauungsplan überholt sei: „Eine Realisierung ist faktisch unmöglich. Was liegt näher, als den Bebauungsplan in diesem Teil zu ändern / aufzuheben? Ein Beschluss des Rates der Stadt Essen wäre erforderlich. Wer setzt sich dafür ein? Wir freuen uns auf eine diesbezügliche Initiative aller Parteien der BV.“
Altstadtsanierung
Hintergrund ist die Werdener Altstadtsanierung in den 1970er Jahren. In der ersten Fassung des städtebaulichen Rahmenplanes war eine möglichst günstige Lösung des örtlichen Verkehrs gesucht worden, auch angesichts der zunehmenden Bebauung im Bereich Fischlaken. Die Planer stellten Ende des Jahres 1974 eine mögliche Durchstreckung vor, die den Viehauser Berg mit der Joseph-Breuer-Straße direkt verbunden hätte. Der städtebauliche Rahmenplan wurde dem Bürgerausschuss Werden und in der Folge der Bezirksvertretung, dem Sanierungsbeirat Werden sowie der Öffentlichkeit vorgestellt. Bei diesen Veranstaltungen wurden in teilweise engagierten Diskussionen Bedenken und Anregungen vorgetragen, insbesondere gegen die angedachte neue Straßenverbindung. Einerseits würde die Verbindung nur weiteren Verkehr in den Ortskern ziehen, was zum Beispiel Schulkinder gefährden würde. Auch hätte ein Teil der erhaltenswerten und für das alte Werden kennzeichnenden Bausubstanz des „Kapellenhofes“ beseitigt werden müssen. Aufgrund des heftigen Widerstandes wurde diese Lösung fallen gelassen.
§ 9 Städtebau-Fördergesetz
Der überarbeitenden Fassung stimmten im März 1975 sowohl der Sanierungsbeirat Werden als auch die Bezirksvertretung zu. Das denkmalwerte Ensemble im Bereich des „Kapellenhofes“ sollte erhalten bleiben und durch verschiedene Fußwege der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Man sprach hier vom „Rosengäßchen“. Die Wigstraße sei für Fußgänger nicht sonderlich attraktiv wegen der schmalen Bürgersteige und der parkenden Autos, vielmehr sogar gefährlich. Da biete sich ein neuer Fußweg umso mehr an. Er sollte eine Breite von etwa drei Metern haben, mit Randbepflanzung und einer kleinen Spielfläche. Die Verwaltung erklärte damals, sie habe nach § 9 Städtebau-Fördergesetz mit acht betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümern eine „Erörterung der Neugestaltung des Sanierungsgebietes“ durchgeführt. Zunächst war von der Wigstraße aus eine Wegführung hinter den Häusern Dudenstraße 3 bis 5 entlang und dann über den Park der Evangelischen Kirche angedacht. Dann aber einigte man sich „mit eindeutiger Mehrheit“ darauf, das Rosengäßchen vom ehemaligen abteilichen Waisenhaus aus vor den Häusern Heckstraße 40, 44 und 46 entlang zu führen. So könne die Inanspruchnahme privater Grundstücke auf das „für die Durchführung des städtebaulichen Konzeptes notwendige Mindestmaß“ reduziert werden.
Baudenkmäler bewundern
Doch 40 Jahre später steht Ulf C. Betzel in seinem von der Stadt gepachteten Garten und sagt: „Wer auch immer sich 1979 den wunderbaren ‚Blockinnenweg‘ hat einfallen lassen und in den Bebauungsplan geschrieben hat: Name und Planung sind gleichermaßen abwegig.“ Es gebe doch bereits zwei solcher Verbindungen, nämlich durch die Wigstraße und durch den Kirchpark der Evangelischen Kirche. Letzterer sei für Fußgänger besonders attraktiv. Betzels Fachwerkhaus Heckstraße 40 aus dem 18. Jahrhundert sowie das dazu gehörige, liebevoll „Kapelle“ genannte ehemalige Wirtschaftsgebäude stehen ebenso unter Denkmalschutz wie das Mitte des 15. Jahrhunderts erbaute Haus Wigstraße 9, welches 1648 nach Werdener Tradition von Abt Heinrich Dücker als abteiliches Waisenhaus gestiftet wurde. Alle drei Baudenkmäler sind von außen zu bewundern. Fazit der Anwohner: Es brauche also gar keinen verbindenden Fußweg.
Argwöhnische Anwohner
Vielmehr würden die Anwohner gerne ihre Gärten kaufen von der Stadt. Dort werde aber der Bebauungsplan als Verhinderungsgrund genannt. Er sei nun mal seit dem 18. November 1983 rechtsverbindlich. Also möchte man endgültige Sicherheit an der Heckstraße. Auch wenn die Bezirksvertreter Benjamin Brenk und Hanslothar Kranz ihnen gegenüber betonten, dass die BV das Thema „Rosengäßchen“ nicht vorantreiben wolle, sind die Anwohner argwöhnisch geworden. Ihr Appell an die Lokalpolitik: „Nehmen Sie die Lage vor Ort einmal in Augenschein. Dann wird jedem klar sein, dass der im Bebauungsplan von 1979 vorgesehene ‚Blockbinnenweg Rosengäßchen‘ eine recht seltsame und vor allem heute nicht mehr realisierbare Planung ist.“
Autor:Daniel Henschke aus Essen-Werden |
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