Das Baugebiet zwischen Barkhovenallee und Grüne Harfe weiter im Kreuzfeuer

Dr. Elisabeth van Heesch-Orgass.

Das Baugebiet zwischen Barkhovenallee und Grüne Harfe bleibt weiter im Kreuzfeuer.Dr. Elisabeth van Heesch-Orgass, Grüne Ratsfrau aus Werden: „Unabhängig davon, ob CDU und SPD nun auf einen schnellen Baubeginn drängen, ist für die Verwaltung, die an Recht und Gesetz gebunden ist, unausweichlich: die erneute Offenlage des mangelbehafteten Bebauungsplans Grüne Harfe ist rechtlich notwendig! Der Rat der Stadt Essen hat einen nach wie vor bestandskräftigen Beschluss gefasst, nachdem der Bebauungsplan unter Berücksichtigung des Moderationsverfahrens erstellt werden soll. Bereits hier fehlt es hinsichtlich der Begrenzung der Zahl der möglichen Wohneinheiten. Gerade dieser Punkt war und ist den Grünen und der Bürgerinitiative jedoch von besonderer Wichtigkeit, besonders im Hinblick auf die Verkehrsbelastung in Werden.
Wie das von der grünen Ratsfraktion eingeholte Gutachten des Bauplanungsexperten Rechtsanwalt Dr. Vietmeier aus Münster klar zeigt, könnten die Mängel des Bebauungsplanes ohne Probleme beseitigt werden, in dem die Zulässigkeit einer zweiten Wohneinheit an eine bestimmte Grundstücksgröße gekoppelt werden.“
Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2013 die Anforderungen an die Darstellung der Umweltbelange neu formuliert und verschärft. Diese neuen formalen Anforderungen an Bebauungspläne hat im Oktober bereits das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster aufgegriffen.
Ein konstruktives Gespräch zwischen Vertretern der grünen Ratsfraktion sowie dem Stadtplanungsamt - auch zur Bedeutung der geänderten Rechtsprechung - hat bereits stattgefunden. Die Grüne Ratsfrau: „Das Stadtplanungsamt kommt ohnehin an einer erneuten Offenlage des zu korrigierenden Bebauungsplanes anhand der aktuellen Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht herum, sonst ist eine erfolgreiche Normenkontrolleklage gegen den B-Plan abzusehen.“

Autor:

Daniel Henschke aus Essen-Werden

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