CDU-Forderung zur Unterbringung kommunaler Flüchtlinge am ehemaligen Kutel ist gesetzwidrig

Das Kutel ist aufgrund seienr Lage nur für die Ersaufnahme geeignet und nicht für eine Dauerunterbringung
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Billiger Populismus der CDU-Fraktion

Die Forderung von CDU-Fraktionsvize Dirk Kalweit an die Landesregierung, städtische Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung am ehemaligen Kutel-Gelände in Fischlaken unterzubringen, weist die Ratsfraktion der Grünen in aller Deutlichkeit zurück. Dazu erklärt Christine Müller-Hechfellner, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion:

„Diese Forderung entbehrt nicht nur jeder rechtlichen Grundlage. Eine dauerhafte Unter-bringung von Flüchtlingen am Kutel ist auch aus sozialpolitischen Gründen abzulehnen.
Durch eine solche Maßnahme würden Kinder, die bereits wohnortnah einen Platz in Kitas und Schulen gefunden haben, wieder herausgerissen. Das ehemalige Kutel ist aufgrund seiner abgelegenen Lage nicht als Dauerunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber geeignet. Eine Beschulung der kurzfristig in der Landes-Erstaufnahmeeinrichtung verweilenden Flüchtlingskinder ist nicht vorgesehen.

Wir sehen in dieser Forderung der CDU billigen Populismus, der weder vom Bundes-Asylgesetz noch vom Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes gedeckt ist.“

Autor:

Joachim Drell aus Witten

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