Bildungsscheck NRW: Bessere Förderkonditionen für Berufstätige

Bildungsberaterinnen informieren und beraten im BildungsPunkt zu Themen rund um die berufliche Entwicklung. | Foto: W.I.R. e. V.
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Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm "Bildungsscheck". Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Ab dem 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen.
Das teilt der Essener Verein Weiterbildung im Revier mit.

Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Zuschuss von 50% bis max. 500 Euro zu ihren Weiterbildungskosten erhalten können. Finanziert wird der Bildungscheck aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Jetzt wird der Bildungsscheck NRW weiterentwickelt. Der Grund: Die Veränderungen am Arbeitsplatz und im Betrieb stellen Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige vor große Herausforderungen. Von zentraler Bedeutung ist hier die beschleunigte technische Entwicklung, vor allem die Digitalisierung.

Was ist neu?
- Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre, auch die zielgruppenorientierte Schwerpunktsetzung fällt weg).
- Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher waren die Selbständigen ausgeschlossen).
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf € 40.000,-- nicht überschreiten (€ 80.000,-- bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher durften € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- nicht überschritten werden.
- Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).
- Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
- Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.

Als zentrale Informations- und Beratungsstelle im BildungsPunkt in der Lindenallee 57 in Essen informiert der Verein Weiterbildung im Revier über aktuelle Förderinstrumente zur beruflichen Weiterbildung. Info unter 0201 45844672.

Autor:

Lokalkompass Essen-Süd aus Essen-Süd

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