Eilmeldung, ab dem 16.12 harter Lockdown
Einschneidende Maßnahmen open End
Einschneidende Maßnahmen open End
Ab dem 16.12 greift der harte Lockdown
Der Einzelhandel muss in weiten Teilen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar schließen.
Ausnahmen: Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstände und Großhandel.
Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen wieder schließen.
Schulen und Kitas
Kinder sollen wann immer es möglich ist zu Hause betreut werden. Bis zum 10. Januar soll es keinen Präsenzunterricht geben. Kitas sollen Schließen, es soll wieder eine Notfallbetreuung angeboten werden. Distanzunterricht wird angeboten.
Private Treffen zu Weihnachten sollen auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt werden, allerdings darf man 4 weitere Familien nahe Personen einladen. Kinder unter 14 Jahren sind nicht eingerechnet.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10.1.2021.
Allerdings betonten Markus Söder und Angela Merkel, dass der 10.1 kein Enddatum ist, wenn die Fallzahlen nicht in den nach verfolgbaren Bereich sinken.
Autor:Thomas Umbehaue aus Essen-Süd | |
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