AGB Änderung mit versteckter Preiserhöhung
Spardabank West e.G will Anteile erst 2023 auszahlen

Kunden der Spardabank West e.G haben im Oktober Post bekommen.
Grund dafür ist ein Urteil aus April 2021 das Banken verpflichtet bei Änderung der AGB die Zustimmung der Kunden einzuholen.

Im Oktober flatterte dann der Brief ins Haus. Ab April 22 soll dann neben den € 20,00 für die Kontokarte noch einmal eine Kontoführungsgebühr von € 3,00 / Monat hinzukommen.
Wer diese nicht akzeptiert läuft Gefahr sein Girokonto zu verlieren.

Viele Kunden haben neben dem Girokonto auch noch Anteile an der Bank (1 Anteil = € 52,00) erworben. Die sogenannten Genossenschaftsanteile sind, wenn man sie Kündigen will, 3 Monate vor Jahresende (30.09) zu kündigen.

Diese Frist konnte man nicht einhalten, weil die Bank erst im Oktober 21 mit der Aufforderung zur Zustimmung um die Ecke kam. € 156,00 sind es bei Matthias Wurst. Seit 2013 Kunde der Bank hält er 3 Genossenschaftsanteile. Diese kündigte er im Guten glauben an ein Sonderkündigungsrecht. Das hat die Bank abgelehnt.

"Ihr ausscheiden aus der Genossenschaft haben wir zum 31.12.2022 vorgemerkt. Die Auszahlung des Geschäftsguthabenserfolgt gem. §10 der Satzung nach der Vertreterversammlung ca. ende Juni 2023" teilt ihm die Bank in einem Schreiben vom 18.11.2021 mit.

Wurst ist Sauer "bei den Gebühren soll man direkt abdrücken, das Guthaben will man fast eineinhalb Jahre zurückhalten" 
Der 51 jährige will sich jetzt mit Hilfe der BaFin informieren lassen ob dies rechtens ist.
"Die Möglichkeit der Fristgerechten Kündigung wurde mir genommen. Das geht anderen auch so, denn die Preiserhöhungen wird zu massenhaft Kündigungen führen. Da will man vermeiden dass das ganze Geld jetzt ausgezahlt werden muß. Da steckt eine Methodik hinter die nicht rechtens sein kann."

Autor:

Matthias Wurst aus Essen-Nord

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