Bürgeranfrage (Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW) zur Erweiterung der Friedhofssatzung der Stadt Essen im Ratsausschuss für Anregungen und Beschwerden eingereicht!
In der vergangenen Woche habe ich meine Bürgeranfrage (Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW) zur Erweiterung der Friedhofssatzung der Stadt Essen im Ratsausschuss für Anregungen und Beschwerden eingereicht
Ich habe mir über eine Erweiterung der Friedhofssatzung der Stadt Essen Gedanken gemacht.
Zurzeit gibt es folgende Grabarten: Reihengräber, Wahlgräber, Anonyme Urnensondergräber, Wiesengräber, Baumgräber, Urnenthemengräber, Gemeinschaftsgräber, Kolumbarium (Urnenkammern) wie man auf den städtischen Friedhöfen bestattet werden kann.
Daher stellt sich folgende Frage. Kann man die Friedhofssatzung der Stadt Essen nicht mit a) Mensch-Tier-Bestattung, b) reine Tierbestattung erweitern?
Aus einem Bericht der WAZ vom 05.09.2024, ging hervor, dass rund 27.000 Hunde in Essen leben, Tendenz steigend. Insgesamt sind 27.867 Hunde in der Stadt Essen angemeldet (Stand 31. Juli 2023) Die Gesamtzahl der Hunde hat in Essen in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Vor sechs Jahren war es nach Angaben der Stadt Essen noch insgesamt 24.996 Hunde.
Für viele Menschen sind Hund und Katze zum Sozialpartner geworden. Das Haustier wird immer mehr als Familienmitglied angesehen. Und das wird nach dem Tod nicht entsorgt, sondern angemessen bestattet.
Denis Gollan: „Es wäre doch für beide Seiten eine Win-win-Situation. Die Stadt Essen könnte durch die Erweiterung der Friedhofssatzung mit der Mensch-Tier und der reinen Tierbestattung zusätzliche Gelder generieren. Über Platzmangel dürfte man sich doch keine Gedanken machen, da der Trend zum Urnenbegräbnis geht. Darüber hinaus hätten die Hundebesitzer/Hundebesitzerinnen eine Einlaufstelle um Abschied zu nehmen oder Ihr verstorbenes Tier zu besuchen.“
Autor:Karnap im Wandel aus Essen-Nord |
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