Für Straßenreinigungsgebühr zählt auch Grundstücksgrenze mitten im Garten

Das Grundstück samt Doppelhaushälfte, welches Simone Keichel und Thomas Hinzmann im letzten Jahr erworben haben, ist kein gewöhnliches. Es grenzt ans Welterbe, der unmittelbare Nachbar ist Schacht XII. Doch auch der Zuschnitt der Parzelle ist auffällig. Und das hat Konsequenzen in Bezug auf die Straßenreinigung.

Wer ein altes Haus kauft, übernimmt auch seine Geschichte. Das Doppelhaus an der Gelsenkirchener Straße 177/79 entstand 1921. Es wird durch die Ziegelmauer zum Ehrenhof begrenzt und verfügt über eine beachtliche Reihe älterer Kopfbäume, nämlich Linden.
Da sich das Grundstück entlang der schräg verlaufenden Zufahrt zum Ehrenhof - Ypsilon genannt - erstreckt, wird es im hinteren Bereich sehr schmal. Sind es an der Straße mehr als zehn Meter Breite, die den beiden aus Gelsenkirchen Zugezogenen gehören, so verbleiben am anderen Ende nur drei.

Ungewöhnliche Aufteilung der Parzelle

Jede Doppelhaushälfte verfügt über etwa gleich viel Grund. Die Teilung aber kommt nicht durch eine gerade Grenzziehung, sondern eine Art Zick-zack-Linie zustande. Und genau die bewirkt, dass Keichel/Hinzmann die von der Stadt dreimal pro Woche berechnete Reinigung nicht nur für die 10,57 Meter vorne, sondern für 23 Meter bezahlen müssen, was der Gesamtlänge entspricht, mit der ihr Grundstück parallel zur Gelsenkirchener Straße verläuft.
Beim ersten Bescheid über die Grundbesitzabgaben „wunderten wir uns über den sehr hohen Betrag von 521,64 Euro“, berichtet Simone Keichel. „Für die Frontlänge des Nachbargrundstückes erhält die Stadt Essen also die doppelten Reinigungsgebühren. Einmal von uns und einmal von unserem Nachbarn“, rechnet sie empört vor.

„Frontmeter sind keine Reinigungsmeter“

Dagegen betont Ulrich Görner, Gruppenleiter Grundbesitzabgaben bei der Stadt, dass es sich keineswegs um Verdoppelung handele: „Die der Veranlagung zu Grunde gelegten Frontmeter sind keine Reinigungsmeter.“ Vielmehr würden die Gesamtkosten für alle durch die Stadt zu reinigenden öffentlichen Straßen durch die Gesamtfrontlängen geteilt. Die ergäben sich durch Anlieger- und Hinterliegerfronten. Das Grundstück an der Gelsenkirchener Straße hat beides: die Anliegerfront vorne, die Hinterliegerfront - eine parallel mit der Straße verlaufende Grundstücksgrenze - mitten im Garten.

Frontmeter sind also, so Ulrich Görner, „lediglich der Divisor, mit dem der individuelle Anteil an den Gesamtkosten der städtischen Straßenreinigung ermittelt wird.“ Keine Ungerechtigkeit, betont er, sondern vielmehr eine Verfahrensweise, die eine gleichmäßige Belastung aller Grundstückseigentümer bewirke. Und die von der Rechtsprechung für zulässig gehalten werde.
Letzteres bestätigte ein Anwalt Simone Keichel und Thomas Hinzmann. Ansonsten aber sind die zwei mit der Wohnlage sehr zufrieden. Und mit dem großen Nachbarn Zollverein auch.

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.