NRW-Justizministerium berät am Telefon zur Vorsorgevollmacht

Einem Menschen, dem man vertraut, sollte man eine Vorsorgevollmacht geben - für den Fall der Fälle. | Foto: Gohl
  • Einem Menschen, dem man vertraut, sollte man eine Vorsorgevollmacht geben - für den Fall der Fälle.
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Es kann ganz schnell passieren: der Unfall, die plötzlich auftretende schwere Erkrankungen, das Ereignis, das mich von einem Moment auf den anderen weitgehend hilflos macht. Mal von allen anderen Problemen abgesehen stellt sich dann die Frage: Wer kümmert sich um die rechtlichen Dinge wie Mietvertrag, Konto­vollmacht, Vertragsangelegenheiten?

So lange es uns gut geht, schieben wir den Gedanken an eine Vorsorgevollmacht lieber weit von uns. Warum sie aber so wichtig ist, erklären Experten des NRW-Justizministeriums am Telefon. Wer sich also schon längst mal darum kümmern wollte, hat am Donnerstag, 2. August, Gelegenheit, Fragen beantworten zu lassen. Zum Beispiel die, wie man die Vorsorgevollmacht ganz einfach erstellt.

Alle Interessierten können von 15 bis 16.30 Uhr anrufen unter:
0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/min).
Fachleute aus der Justiz informieren rund um das Betreuungsrecht. Und wer es diesmal nicht schafft: Experten beantworten am ersten Donnerstag von 15 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

Weitere Informationen zum Thema sind im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Zudem kann eine kostenlose Broschüre mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Telefon 0180 3 100 110 (Preise wie oben genannt).

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

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