Mit Daten GEZahlt? Neue Gebührenregelung ein Fall für den Datenschutz?

Rundfunkgebühren sollen den Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten garantieren. Doch der ist längst nicht mehr unumstritten. Foto: Dieter Schütz/pixelio.de
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  • Rundfunkgebühren sollen den Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten garantieren. Doch der ist längst nicht mehr unumstritten. Foto: Dieter Schütz/pixelio.de
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Die Diskussion um die Rundfunkgebühren nimmt wieder an Fahrt auf. Die geplante Haushaltsabgabe ab 2013 ist unter den NRW-Landtagsabgeordneten umstritten, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt einer Erhöhung der monatlichen Abgabe von derzeit 17,98 auf 18,86 Euro. Doch auch im Detail wirft das Vertragswerk Fragen auf.

Das „Kleingedruckte“ macht stutzig: Wird der 15. Runkfunk­änderungsstaatsvertrag (RÄStV) noch in diesem Jahr von allen Ländern ratifiziert, dann sind Abmeldungen künftig mit einem „Lebenssachverhalt“ (§ 8, Abs. 5) zu begründen. Sollte die Landesrundfunkanstalt anschließend nicht in der Lage sein, den Inhaber einer Wohnung oder eines Ladenlokales zu ermitteln, sind Eigentümer verpflichtet, Auskunft über den tatsächlichen Mieter zu erteilen (§ 9, Abs. 1).

Vorgaben, die Rundfunkgebührenkritiker und Datenschützer auf den Plan rufen. Muss die Landesrundfunkanstalt nun erfahren, weshalb beispielsweise eine Beziehung in die Brüche gegangen ist? Oder wer warum gerade mit in unsere Wohnung eingezogen ist? Und werden Eigentümer durch die Verankerung einer Anzeigepflicht nicht geradezu angehalten, ihre Mieter auszuspähen?

Auch Werner Weskamp, Geschäftsführer von Haus & Grund Essen, muss bei der ersten Durchsicht des Vertragswerkes zunächst mal schlucken: „Dass es eine Anzeigepflicht gibt, wenn Gebühren erhoben werden, ist zunächst einmal nachvollziehbar. Aber Lebenssachverhalte anzugeben – das klingt nach Datenschnüffelei.“ Die Anzeigepflicht für Eigentümer überrasche ihn weniger, hinsichtlich einer geplanten Änderung des Meldegesetzes. „Eigentümer sollen, im Sinne der Gefahrenabwehr, bei gewissen Daten in die weitere Anzeigenpflicht genommen werden. Damit werden sich aber noch die Datenschützer des Landes beschäftigen müssen.“ Allerdings zweifelt Weskamp an der Durchführbarkeit der Anzeigepflicht: „Wie will die Landesrundfunkanstalt wissen, wer der Vermieter oder Verwalter einer Wohnung ist? Angaben über Eigentum sind nicht einfach im Melderegister einsehbar. Hierfür müssten die Mitarbeiter Einsicht ins Grundbuch nehmen.“ Was wiederum der eigentlichen Zielsetzung der Vertragsänderung, dem Abbau von Bürokratie, widersprechen würde.

Weniger Bedenken äußert Almut Wolf von der Projektgruppe Beratung zur Rundfunkgebühr in der Verbraucherschutzzentrale NRW. „Das ist schon heute so, dass Lebenssachverhalte angegeben werden müssen. Wenn zwei Menschen in eine eheähnliche Gemeinschaft ziehen, geben sie das an, weil sie dann nur eine Gebühr zahlen.“ Die Formulierung im Vertragswerk sei lediglich „irreführend“ gewählt: „Es müssen keine Scheidungsgründe angegeben werden. Das ist ein typisches Sprachproblem, das viele Menschen irritiert.“
Bezüglich der Anzeigepflicht weiß Wolf: „In Deutschland ist es juristisch so, dass ein Bürger die Pflicht hat, seinen schwarzsehenden Nachbarn zu melden.“ Eine abschließendes Urteil darüber, ob ein solches Vorgehen zu befürworten ist, möchte die Beraterin aber nicht fällen: „Darauf liegt nicht unser Augenmerk, wir beraten nur in Befreiungsangelegenheiten.“ Das Beratungsangebot sei zwar ein eigenständiges Projekt, allerdings werde es durch Gelder des WDR mitfinanziert.

Hintergrund:
Mit dem 15. RÄStV wird eine „kopernikanische Wende“ in der Rundfunkfinanzierung vollzogen. Gebühren werden nicht mehr nach Geräten, sondern nach Haushalten erhoben. Bis zum 31. Dezember müssen die Länder den Vertrag ratifizieren, sonst wird er gegenstandslos. In NRW wird dies frühestens Mitte Oktober passieren. Eine Anfrage an den Essener NRW-Abgeordneten und Justizminister Thomas Kutschaty wurde aufgrund der „Komplexität des Themas“ vom Medienpolitischen Sprecher der SPD, Alexander Vogt, beantwortet:

1. Darf die Landesrundfunkanstalt sensible Daten wie Lebenssachverhalte erheben?

Dass im RÄStV die allgemeinen datenschutzrechtlichen
Anforderungen beachtet werden, lässt sich unter anderem in dem Gutachten des ehemaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Hans Peter Bull,
nachlesen. Auffällig ist allenfalls die Formulierung „Lebenssachverhalt“
Gemeint ist dasselbe, was bisher als „Grund der Abmeldung“ bezeichnet wurde, z.B. der Auszug aus einer Wohnung oder die Haushaltsauflösung.

2. Dürfen die Rundfunkanstalten die Eigentümer in die Anzeigepflicht nehmen?

Wie bereits beschrieben, meint Lebenssachverhalt den Grund der Abmeldung. Das wird gewiss nicht immer und in jedem Fall möglich sein. Schon gar nicht stellt es eine Aufforderung zum Ausspähen dar. Man darf demgegenüber aber auch nicht vergessen, dass es im Interesse der Rundfunkanstalten und insbesondere auch der Gebührenzahler ist, die Namen der Beitragsschuldner zu erfahren. Nur wenn der größte Teil der Beitragspflichtigen erfasst wird, kann es Beitragsgerechtigkeit geben.

3. Stimmen Sie der Ratifizierung des Vertrags in seiner jetzigen Form zu?

Ziel des neuen Beitragsmodells ist es, mehr Gerechtigkeit in der Beitragserhebung zu erhalten. Generell ist das neue Beitragsmodell eine Verbesserung. Ich werde dem Entwurf zustimmen. Die im Vergleich zur jetzigen Regelung deutlich vereinfachte Rechtslage („eine Wohnung, ein Beitrag“) macht eine Reduzierung des Beauftragtendienstes möglich. Die Privatsphäre der Bürger wird „vor Ort“ - ohne Hausbesuche - wesentlich weniger beeinträchtigt als bisher.

Einsicht in das komplette Vertragswerk erhält man unter anderem unter diesem Link: http://www.rlp.de/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/

Kommentar: Und wofür zahl' ich?
"Juristisch alles Ordnung? Mag sein. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Rundfunkgebühr vermehrt als ungerecht empfunden wird. Die Befreiung von Hartz IV-Empfängern wird weiter halbherzig gehandhabt, kleine und mittelständische Unternehmen müssen mit Mehraufwand rechnen...Doch die wichtigste Frage ist: Welche Leistung bekommen wir für unser Geld? Die Rundfunkgebühren sollen publizistisch unabhängige Medien garantieren - dennoch dürfen Sender wie ARD und ZDF weiterhin Werbung schalten, weshalb sie einem Quotendruck unterliegen. Die Folge: Verwässerte Polit-Talks, reißerische Berichterstattung, Doku-Soaps und Telenovelas. Die kriege ich auch bei den Privaten - und das kostenlos."

Rundfunkgebühren sollen den Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten garantieren. Doch der ist längst nicht mehr unumstritten. Foto: Dieter Schütz/pixelio.de
Der Medienpolitische Sprecher der NRW-Landtagsfraktion der SPD, Alexander Vogt.
Autor:

Patrick Torma aus Essen-Nord

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