Ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung jetzt auch in Essen
Seit einigen Tagen gibt es in Essen ein neues Beratungsangebot: Die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ wird derzeit in ganz Deutschland eingeführt, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht auf unterstützende Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen besser wahrnehmen können. Die Einrichtung der Beratungsstellen ist nicht zuletzt eine Folge der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 auch in Deutschland gilt und eine Umsetzung des Rechts auf Teilhabe fordert.
Mittlerweile sind in Essen vier neue EUTB-Beratungsstellen mit jeweils unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten entstanden. Hinter ihnen stehen insgesamt acht Anbieter, die sowohl aus dem Bereich der Selbsthilfe stammen als auch Träger der Behindertenhilfe bzw. Träger von Hilfen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind. Drei dieser Beratungsstellen wenden sich in erster Linie an Menschen mit Sprech- und Sprachstörungen, blinde und sehbehinderte Menschen sowie gehörlose, taube und schwerhörige Menschen. Die vierte EUTB-Beratungsstelle wurde von einem Trägerbündnis gegründet und unterstützt vor allem Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Lernbehinderungen, psychischen Beeinträchtigungen und auch körperlichen Behinderungen. Sitz der vierten Beratungsstelle ist das Haus der Begegnung in der I. Weberstraße 28, nur wenige Schritte von der Kreuzeskirche entfernt. Wir haben diese Beratungsstelle in den vergangenen Tagen besucht und mit zwei der Mitarbeiterinnen, Christina Müller und Astrid Jakobs, über die Aufgaben und Ziele ihrer Arbeit gesprochen.
Wer hat Ihre Beratungsstelle eingerichtet?
Unsere EUTB-Beratungsstelle wird von einem Zusammenschluss getragen, dem fünf Organisationen angehören: Die Lebenshilfe Essen e.V., der Verein Palette-an-der-Ruhr e.V., das Soziale Netzwerk Integration und Inklusion e.V. (SoNII), die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. (ARGE) sowie die Aktion Menschenstadt, das Behindertenreferat der Evangelischen Kirche in Essen. Die fünf Partner sorgen für die Erreichbarkeit, gewährleisten die Öffnungszeiten und verantworten eine qualifizierte personelle Besetzung der Beratungsstelle.
Grundsätzlich gilt für alle EUTB-Beratungsstellen, dass sie unabhängig von Kostenträgern sind, dass sie sich nur den Ratsuchenden verpflichtet fühlen und ihr Angebot für die Menschen mit Behinderung kostenlos ist. Finanziert wird die neue Beratungsmöglichkeit, die derzeit flächendeckend in Deutschland aufgebaut wird, durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Für eine überregionale Vernetzung und Begleitung sorgt die Fachstelle für Teilhabehabeberatung.
Warum ist diese neue Beratungsstelle überhaupt wichtig?
Regelungen des Behindertenrechts und vor allem auch die Kriterien für die Gewährung von sogenannten Nachteilsausgleichen – das sind Leistungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen sollen – finden sich in ganz verschiedenen Gesetzen. Wer Anträge auf besondere Hilfsmittel oder Assistenzdienste stellen will, muss sich deshalb in einem Dschungel der Rechte und Zuständigkeiten zurechtfinden. Hier übernehmen wir von der EUTB-Beratungsstelle eine wichtige Wegweiser- und Lotsenfunktion.
Konkrete finanzielle, personelle oder technische Hilfsmittel gibt es bei uns nicht. Aber wir können den Ratsuchenden wichtige Tipps geben, wo sie die nötigen Leistungen eventuell erhalten und beantragen können. Wir erklären ihnen ihre verschiedenen Möglichkeiten und Rechte und helfen ihnen, komplizierte Formulierungen und Fachausdrücke in Gesetzen, Verordnungen und Vordrucken zu verstehen. Nur wer weiß, welche Möglichkeiten überhaupt vorhanden sind, kann sich zwischen verschiedenen Angeboten entscheiden.
Wer kann sich an Ihre Beratungsstelle wenden?
Wir arbeiten nach dem Prinzip „Eine für alle“ und stehen allen Menschen mit drohender oder eingetretener Behinderung und ihren Angehörigen für Fragen der Teilhabe in allen Lebensbereichen zur Verfügung. Besondere Voraussetzungen – wie zum Beispiel eine besondere Schwere der Beeinträchtigung – gibt es nicht.
Bei welchen Fragen hilft Ihre Beratungsstelle?
Die Themen der Beratung können sich auf alle Bereiche der Teilhabe beziehen – so kann es etwa um die Möglichkeiten einer medizinischen Rehabilitation, eine Frühförderung oder die Beantragung von Pflegeleistungen gehen. Andere Ratsuchende wollen etwas zur Teilnahme am Arbeitsleben wissen oder sie haben Fragen zu Hilfen bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums. Wir erklären, wie und wo ein Integrationshelfer für die Schule beantragt werden kann. Ob es in der Nachbarschaft inklusive Freizeitangebote gibt. Was erforderlich ist, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, und wo selbständiges Wohnen möglich ist. Was Gesetzliche Betreuung bedeutet – und vieles andere mehr.
Wer arbeitet in Ihrer Beratungsstelle?
Die Beraterinnen in unserer Beratungsstelle heißen Astrid Jakobs (Aktion Menschenstadt – Behindertenreferat der Evangelischen Kirche in Essen), Meike Gormanns (Lebenshilfe Essen e.V.), Simone Himmelberg-Krüger (Palette-an-der-Ruhr e.V.), Sybille Volk-Böttcher (Soziales Netzwerk Integration und Inklusion für Menschen mit Behinderung e.V.) und Christina Müller (Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V.).
Insgesamt zählen zum Pool von Beraterinnen und Beratern, die in den vier Essener EUTB-Beratungsstellen tätig sind, sowohl Selbstbetroffene und Angehörige als auch Beraterinnen und Berater ohne Behinderung, die den Grundsatz des Peer-Counseling in Tandem-Beratungsteams beherzigen.
Wie lange dauert eine Beratung?
Ein bis zwei Stunden, vielleicht mehr – das kommt ganz auf die jeweilige Fragestellung an und wie komplex die individuelle Situation, die der Frage zugrunde liegt, ist. Wir nehmen uns Zeit für Sie!
Kann ich mehrmals in der Beratungsstelle vorbeischauen?
Manchmal ist es durchaus notwendig, dass Ratsuchende mehrere Beratungen in Anspruch nehmen. Wir sind als Lotsen und Wegweiser so lange für Sie da, wie diese Funktion gebraucht wird.
Muss ich persönlich bei Ihnen vorbeischauen, wenn ich das Beratungsangebot wahrnehmen will?
Oft ist es gut, persönlich vorbeizuschauen und sich dafür am besten auch vorher einen Beratungstermin geben zu lassen. Termine können wir sehr kurzfristig vergeben. Sie können uns natürlich anrufen oder eine Mail schreiben. Grundsätzlich kann die Kontaktaufnahme auch über Skype oder per Videobotschaft erfolgen. In besonders komplizierten oder schwierigen Fällen suchen wir die Fragesteller auch persönlich auf.
Unsere Telefonnummern lauten 0201 84676354 und 0201 84676355, die Faxnummer ist 0201 85093092. Per Mail erreichen Sie uns unter der Adresse beratung@EUTB-essen.de.
Einladung zur Informationsveranstaltung
Am Mittwoch, 14. November, stellen sich alle vier neuen EUTB-Beratungsstellen im Rahmen einer Informationsveranstaltung von 11 bis 14 Uhr im Haus der Begegnung, I. Weberstraße 28, vor: Eingeladen sind die interessierte Öffentlichkeit und Fachleuten aus allen Organisationen, die sich in irgendeiner Form mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung beschäftigen. Alle Räume sind barrierefrei mit dem Rollstuhl zugänglich. Schrift- und Gebärdensprach-Dolmetscher sowie eine induktive Höranlage stehen zur Verfügung und es besteht reichlich Gelegenheit, bei Getränken und Snacks miteinander ins Gespräch zu kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Internet
Unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.teilhabeberatung.de">www.teilhabeberatung.de</a> finden Interessierte ein barrierefreies Webportal mit zahlreichen Informationen über das neue Beratungsangebot und einer Suchmöglichkeit nach allen rund 400 Beratungsstellen in Deutschland – mit verschiedenen Filtern nach Ort, Form der Beeinträchtigung usw.
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